Von: mk
Bozen – In diesen Tagen wurden in Rom in der Regierung und im Parlament mögliche Alternativen zu den Lohngutscheinen (Voucher) behandelt. Vorgesehen ist ein vereinfachter, telematischer Arbeitsvertrag, der für Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern genutzt werden kann.
Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol begrüßt, dass endlich Bewegung in die Thematik kommt, nachdem die Voucher Mitte März abrupt abgeschafft worden sind und diese plötzliche Streichung vielen Betreiben große Schwierigkeiten bereitet hat. „Nach zwei Monaten Stillstand und ohne jeglichen Voucherersatz ist es erfreulich, dass nun konkret an Alternativen gearbeitet wird“, erklärt hds-Präsident Walter Amort.
Das nun angedachte Vertragsinstrument ist zumindest ein Lichtblick und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für den hds stellt dieses allerdings nur eine Teillösung dar, die vorerst nur Kleinstbetrieben zugutekommt. „Wir erwarten uns daher eine definitive Gesamtlösung, die die Gelegenheitsarbeit schnell und unbürokratisch für alle Betriebe regeln soll“, erklärt Amort.
Für den einzelnen Betrieb gilt für den neu vorgesehen telematischen Arbeitsvertrag eine Obergrenze von 5.000 Euro an Vergütungen im Jahr, wobei pro Mitarbeiter vom gleichen Auftraggeber eine Höchstgrenze von 2.500 Euro pro Jahr gilt.