Österreicher müssen nach FTI-Pleite Forderungen in Deutschland stellen

Nach FTI-Pleite empfielt VSV Forderungen per Einschreiben

Montag, 03. Juni 2024 | 15:12 Uhr

Von: apa

Nachdem der deutsche Reisekonzern FTI am Montag Insolvenz angemeldet hat, rät der Verbraucherschutzverein (VSV) Betroffenen in Österreich, ihre Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen. Wer in Österreich eine Pauschalreise mit FTI gebucht habe, unterliege – was die Insolvenzabsicherung betrifft – deutschem Recht, hieß es in einer Presseaussendung des VSV am Montag.

In Österreich hat der FTI-Konzern eine Zweigniederlassung in Linz und ist mit rund 70 Mitarbeitern vertreten. Anfragen der APA an das Unternehmen zur weiteren Vorgehensweise und Auswirkungen der Insolvenz auf österreichische Reisende blieben vorerst unbeantwortet. Generell hieß es, noch nicht begonnene Reisen würden voraussichtlich ab morgen, Dienstag (4. Juni), nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.

Indes klärte der Verbraucherschutzverein (VSV) auf, was die Pauschalreiserichtlinie der EU vorsieht: Wenn eine gebuchte und bezahlte Pauschalreise nicht angetreten werden kann, hat der Insolvenzabsicherer (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) den Kunden den gesamten Reisepreis zu ersetzen. Wurde die Pauschalreise bereits angetreten, hat der Insolvenzabsicherer dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße Heimreise organisiert wird bzw. Mehrkosten für die Reisenden ersetzt werden. Der Insolvenzabsicherer muss 24 Stunden erreichbar sein.

“Wir raten Betroffenen, Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen,” sagte Miriam Faber, Juristin des VSV. “Sollten die Ansprüche nicht oder nur teilweise erfüllt werden, dann bietet der VSV Hilfestellung an und wird eine Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche starten”, kündigte sie an.

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