Von: mk
Bozen – 29. November – ihr habt etwas gekauft und seid jetzt nicht mehr sicher, ob dies tatsächlich die richtige Entscheidung war? Es ist normal, dass nach dem Kaufrausch Zweifel aufkommen. Dank des von der EU zugesicherten Rücktrittsrechts (auch Widerrufsrecht genannt) kann von den meisten Online-Käufen innerhalb von 14 Tagen zurückgetreten werden. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ein unerwünschtes Produkt zurücksenden zu können, ist es jedoch wichtig, die Bedingungen zu kennen, unter denen dieses Recht in Anspruch genommen werden kann. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Italien mit Sitz in Bozen aufmerksam.
Das Rücktrittsrecht
· Gilt nur für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge:
Das Rücktrittsrecht gilt für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, wie z. B. Online-Käufe. Es ist nicht anwendbar auf Käufe, die direkt in einem Geschäft getätigt wurden, auch wenn einige Geschäfte ihren Kundinnen und Kunden freiwillig ein Rückgaberecht einräumen.
· 14-Tage-Frist:
Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss man Online-Händler innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware über ihre Rücktrittsabsicht informieren. Bei Haustürverkäufen oder Werbeveranstaltungen (sog. Kaffeefahrten) verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 30 Tage. Sollte das Unternehmen es verabsäumen, Kunden über das Rücktrittsrecht zu informieren, verlängert sich die 14-tägige Frist um zwölf Monate.
· Mitteilung des Rücktrittsrechts:
Ihr könnt die Entscheidung zum Rücktritt z. B. per E-Mail mitteilen, ohne dabei einen Grund anzugeben. Es ist jedoch ratsam, ein Kommunikationsmittel zu verwenden, das es ermöglicht, das Datum zu belegen.
· Rückgabe und Rückerstattung:
Da einige Online-Shops vorgefertigte Rücksendeetiketten vorsehen, ist es sinnvoll, die Rückgabebedingungen der Händler zu beachten. Die Rückgabe muss, sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung erfolgen. Das Produkt muss unbeschädigt sein, und wenn es probiert oder getestet wurde, darf dies seinen Wert nicht mindern, da ansonsten die rückerstattete Summe reduziert werden kann. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung den Kaufpreis zu erstatten. Es kann die Beträge jedoch zurückhalten, bis der Nachweis der Rücksendung der Ware erbracht wurde.
· Mögliche Rücksendekosten
Im Allgemeinen sind die Kosten für die Rücksendung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu tragen, sofern das Unternehmen nichts anderes angibt. Einige Geschäfte bieten die kostenlose Rücksendung auf freiwilliger Basis an. Daher sollte man immer die spezifischen Rückgabebedingungen prüfen.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Einige Produkte können im Rahmen des Rücktrittsrechts nicht zurückgegeben werden, dazu gehören:
· personalisierte oder maßgefertigte Produkte;
· unversiegelte Gesundheits- oder Hygieneprodukte: Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen können diese Produkte nach dem Öffnen nicht mehr zurückgegeben werden;
· digitale Inhalte, die bereits heruntergeladen wurden oder zugänglich sind;
· Tickets für Veranstaltungen und Buchungen: Dienstleistungen, die an ein bestimmtes Datum gebunden sind, wie Reisen, Tickets , Hotelreservierungen oder Autovermietungen, sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
„Ein Produkt kann auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist zurückgegeben werden, wenn es fehlerhaft ist“, erinnert Maria Grazia Pisanò, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien. „Die Rabatte während des Black Friday berühren nicht die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, einschließlich des EU-weit gültigen Rechts, ein konformes Produkt zu erhalten. Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, hat man das Recht auf Nachbesserung, Ersatz oder Rückerstattung, wenn die ersten beiden Rechtsmittel nicht zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, da einige Geschäfte versuchen könnten, es aufgrund der von ihnen gewährten Rabatte zu verweigern“, informiert die Direktorin des EVZ Italien.
„Der Black Friday kann eine gute Gelegenheit sein, Geld zu sparen, er kann aber auch zu unnötigen Impulskäufen führen“, fügt Stefano Albertini, Koordinator des EVZ – Büro Bozen, hinzu. „Glücklicherweise garantiert die EU den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Rücktrittsrecht, das sie vor übermäßigem kommerziellen Druck schützt und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Einkäufe zu überdenken.“
Wenn man Zweifel in Bezug auf die eigenen Rechte oder Schwierigkeiten bei einer Rückgabe hat, kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum Italien wenden. Wer mehr wissen will, kann außerdem auf dem Instagram-Kanal des EVZ die neue Folge der Kolumne „Consuma Talk“ verfolgen, die anlässlich des Black Friday gesendet wird.
Kontakt:
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist von Montag bis Freitag unter den folgenden Telefonnummern erreichbar: 0471 980939 (Büro Bozen) und 06.44238090 (Büro Rom).
E-Mail: info@euroconsumatori.org (Büro Bozen)
info@ecc-netitalia.it, ufficio.stampa@ecc-netitalia.it (Büro Rom)
Internetseite:
www.euroconsumatori.org (Büro Bozen)
www.ecc-netitalia.it (Büro Rom)
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9 Kommentare auf "Nachwehen des Black Friday?"
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Ich kaufe gar nichts, dann ist das Problem am besten behoben und CO2 hab ich auch eingespart! Dieser Black Friday ist nur Geldmacherei, und wie ich schon öfters gesagt habe, der Konsum muß laufen, aber dann wieder rumheulen wegen dem Klima… lächerlich!
Du kaufst am Black Friday einen TV. Die sind da meist seht billig. Den kaufst du 5-10 km von deinem Wohnsitz. Fährst natürlich mit dem Auto dahin, TV ist groß. Woher kommt dieser Fernseher? Nehmen wir als Beispiel Samsung. Der wird in Taiwan produziert. Wird mit Flugzeug, meist Schiff nach Europa gebracht, zu deinem Händler gekarrt, du kaufst ihn da und fährst mit dem Auto nach Hause. Wenn du ihn online bestellst, wie kommt der aus Taiwan zu dir? Irgendwie ANDERS?
I glab des wor a ollgemeine Konsumkritik und nit online geigen lokalen Hondel. Weil egal wou und wia man eppas kaaft für’s Klima isch ollm besser wenn sou wianig wia meiglich produziert wearn muass.
Sou hon i iatz den Post verstonden.
So wie die Werbung läuft, gibt es schon seit einem Monat jeden Tag “Black Friday”. Da fragt man sich schon, wann ist denn eigentlich dieser Freitag wo man alles praktisch geschenkt bekommt?
Es ist im Grunde ein Quatsch aus den USA, wie viele Dinge von Halloween bis “Storch aufhängen” bei einem neuen Baby.
Wenn du dad noch nicht verstanden hast, dann hast du nicht verstanden wann man Geld sparen kann.
Was hängen die Amerikaner bei einem “alten Baby” auf?
Entschuldigung, der musste jetzt sein… 😉
Nur wegen des Black-Friday etwas zu kaufen, das man am Ende höchstwahrscheinlich nicht braucht, ist ganz schön blöd – da könnte man das Geld auch gleich verbrennen oder noch besser für einen guten Zweck spenden!
Wenn man aber einen trotzdem notwendigen Kauf auf diesen Tag erlegt und den bewährten Rabatt “mitnimmt”, kann man definitiv ordentlich geld sparen!
Wie immer und überall, man muss ganz einfach den Kopf einschalten!!!
Vollkommen Recht aber man kann, wenn man ohnehin vor hat was neues zu kaufen, auf den Tag warten. Kaufe meine technischen Geräte fast ausnahmdlran den Tagen abet nur wenn ich sie brauche.
NG@ wella Geräte brauchsch du aso?? Isch dei E Bike mit Pinion Getriebe schun in fronsen? 😅