Authentifizierung erforderlich

Nationale Datenbank aktiviert: Beherbergungsbetriebe müssen handeln

Donnerstag, 05. September 2024 | 09:42 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 3. September hat das Amtsblatt den Hinweis veröffentlicht, der den Start der Aktivierung der “Nationalen Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke” auf dem gesamten Staatsgebiet bestätigt.

Ab diesem Datum haben die Beherbergungsbetriebe auch im Land Südtirol 60 Tage Zeit, um über die Website des Ministers für Tourismus auf die Datenbank zuzugreifen und sich mittels SPID oder CIE zu authentifizieren, um den CIN (Codice Identificativo Nazionale) zu erhalten. Betroffen sind touristische gasthofähnliche und touristische nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe, Strukturen zur Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen sowie Strukturen zur Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof.

Jeder Inhaber oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs und von Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke ist verpflichtet, über diesen Nationalen Kenncode zu verfügen. Der Code muss außen an den Beherbergungsstrukturen und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke sichtbar angebracht werden. Zudem muss er bei jeder Werbeanzeige oder Mitteilung angegeben werden – unabhängig davon, wo diese veröffentlicht wird.

Nach Ablauf von 60 Tagen ab dem 3. September führt die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen zu Geldstrafen gemäß Artikel 13-ter, Absatz 9, des Gesetzesdekrets vom 18.10.2023, Nr. 145. Bei fehlendem CIN droht eine Geldstrafe von mindestens 800 bis maximal 8.000 Euro – je nach Größe der Struktur oder der Immobilie. Für fehlendes Aushängen und fehlende Angabe des CIN wird eine Geldstrafe von mindestens 500 bis maximal 5.000 Euro, je nach Größe der Struktur oder der Immobilie, verhängt.

Die Kontroll- und Überwachungsfunktionen sowie die Anwendung der Verwaltungsstrafen obliegen der zuständigen Gemeinde durch die Behörden der Ortspolizei.

Bezirk: Bozen

Kommentare
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krokodilstraene
2 Monate 19 Tage

Was für ein fürchterlicher Bürokratismus!!!

Jeder Betrieb hat eine Steuernummer, eine Mehrwertsteuernummer oder eine Eintragungsnummer in der Handelskammer…
Was soll der Scheiß mit diesem neuen Kenncode???

Die Leute, die sich so etwas hirnrissiges ausdenken und einführen, haben wahrscheinlich selbst in ihrem Leben noch keinen einzigen Tag gearbeitet…

Kein Wunder, wenn so ein Staat wirtschaftlich den Bach runter geht…

N. G.
N. G.
Kinig
2 Monate 19 Tage

Warum? Durch digitale Datenbanken wird Bürokratie und Personal gespart und das Kontrollieren wird einfacher. Bist desshalb dagegen? Grins

World
World
Superredner
2 Monate 19 Tage

@krokodilstraene
Die neue Regelung ist speziell für jene gedacht, die privat vermieten…
Viele in meinem Umfeld vermieten ihre 2.Wohnung ohne Lizenz, ohne Mehrwertsteuer-Nummer, ohne Steuerquittung, ohne Ortstaxe, usw.
Einige von denen vermieten sogar die Wohnung, die als 1.Wohnung auf den Partner läuft, wodurch sie beim Kauf der Immobilie auch noch in den Genuss der 4%Mehrwertsteuer gekommen sind, während sie beide in der Wohnung des anderen Partners wohnen.
Nun muss dieser Kodex angegeben werden, wenn sie ihre Immobilie über Booking.com oder AirBnB anbieten.
Das bedeutet, dass solche Immobilien nur mehr offiziell vermarkten kann, wer mindestens 1 Immobilie offiziell als Kurzzeit-Vermietung betreibt…

Rosenrot
Rosenrot
Superredner
2 Monate 19 Tage

Gute Idee, so werden auch Airbnb-Vermieter erfasst, was allerhöchste Zeit ist.

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