Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute das Verfahren zur Umwandlung von fünf „Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung“ in „Besondere Schutzgebiete“ eingeleitet
Das Verfahren zur Umwandlung der ersten 35 “Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung” in “Besondere Schutzgebiete” hat die Landesregierung bereits am 14. Juni eingeleitet. Mit heutigem Beschluss beginnt das Verfahren zur Umwidmung der noch ausständigen fünf Gebiete im Nationalpark Stilfserjoch.
Anlass dafür ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU vom Mai 1992, mit der die Mitgliedsstaaten gezwungen sind, für den Schutz von Arten und Lebensräumen mit gemeinschaftlicher Bedeutung Natura-2000-Schutzgebiete auszuweisen. In Südtirol wurden zwischen 2003 und 2008 insgesamt 40 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 150.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht einem Fünftel der Landesfläche.
Die Richtlinie sieht vor, dass die “Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung” innerhalb von sechs Jahren nach Ausweisung in sogenannte “Besondere Schutzgebiete” umzuwandeln sind. Weil für die meisten “Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung” in Italien diese Frist überschritten war, hat die Europäische Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet.
“Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung ist Südtirol dieser Verpflichtung nachgekommen und erfüllt damit die Auflagen der EU”, sagt Landesrat Richard Theiner. Bei einem Treffen vor einer Woche hat er die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden im Vinschgau über das Vorhaben informiert. Die Dokumente liegen jetzt für 30 Tage im Bürgernetz und bei den Gemeinden zur Begutachtung auf. Innerhalb dieser Frist kann jeder Einsicht nehmen und Bemerkungen und Vorschläge einbringen. Das gilt auch für die betroffenen Gemeinden, die ihrerseits ein Gutachten abgeben können.
“Durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie gelingt es uns auch, rechtliche Konsequenzen wie Strafzahlungen oder Kürzung von Förderungen zu vermeiden”, betonte Landesrat Theiner, der daran erinnerte, dass mit der Umwandlung der Schutzgebiete auch die Voraussetzungen für Fördermaßnahmen bestehen.
Mit der Umwandlung in “Besondere Schutzgebiete” werden auch Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Vorschläge für diese Maßnahmen wurden von den Fachämtern der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung ausgearbeitet. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht neu, sondern entsprechen jenen des Parkplanes.