Von: luk
Bozen – Mit einer Informationskampagne und gemeinsamen Petition drücken der CNA Alto Adige Südtirol und der lvh.apa ihren Unmut gegen den geplanten Punkteführerschein aus. Die Präsidenten Corrarati und Haller unterstreichen: „Eine solche Maßnahme bringt keine Vorteile in Bezug auf die Sicherheit. Vielmehr sollten wir die Sicherheitskultur fördern, auch dank der Bilateralität, und ein Gesetz einführen, das spezifische Anforderungen für die Gründung eines Bauunternehmens vorsieht.“
Für den 1. Oktober dieses Jahres ist die landesweite Einführung des Punkteführerscheins für Baustellen angekündigt. Eine Verpflichtung, die nicht nur Bauunternehmen betrifft, sondern alle Unternehmen und Selbstständigen, die auf temporären oder mobilen Baustellen arbeiten. Wie soll der Punkteführerschein funktionieren? Ausgestellt im digitalen Format vom nationalen Arbeitsinspektorat, startet der Führerschein mit 30 Punkten. Bei Verstößen oder Unfällen werden je nach Schwere des festgestellten Verstoßes Punkte abgezogen. Unternehmen oder Selbstständige, die unter die Schwelle von 15 Punkten fallen, werden bis zur Wiederherstellung der fehlenden Punkte durch Sicherheitskurse suspendiert. “Kurz gesagt handelt es sich um eine weitere bürokratische und wirtschaftliche Belastung für kleine Unternehmen. Deshalb haben sich die Wirtschaftsverbände CNA Alto Adige Südtirol und lvh.apa gemeinsam dazu entschlossen, das Veto der Handwerker gegen eine Maßnahme zu äußern, die keine Sicherheitsvorteile bringt und in vielen Aspekten unangemessen ist.”
„Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern“, erklären die Präsidenten Martin Haller (lvh.apa) und Claudio Corrarati (CNA Trentino Alto Adige), „braucht es keine weitere bürokratische Verpflichtung. Vielmehr sollte die Durchsetzbarkeit der bestehenden Vorschriften und mehr Anstrengungen zur Verbreitung einer Sicherheitskultur angestrebt werden. Dies kann durch die Förderung und Stärkung der Bilateralität im Handwerk gelingen, zumal sie das wichtigste tarifliche Instrument im Bauwesen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen und Unternehmen darstellt.“
Eine große Benachteiligung stelle das Dekret 19/2024, das die Maßnahme einführt, vor allem für kleine Betriebe dar. So sollen große Unternehmen, welche bereits über ein SOA-Qualifikationszertifikat verfügen, von der Vorschrift ausgenommen sein. „Mehr Sanktionen, die unserer Meinung nach übertrieben sind, dienen nicht der Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen. Vielmehr ist es entscheidend, den Fokus auf die Unfallprävention zu legen“, unterstreichen auch Fritz Ploner, Obmann der Baugruppe im lvh.apa, und Rodolfo Gabrieli, Obmann der Baugruppe von CNA Alto Adige Südtirol. Der Punkteführerschein sieht vor, dass Unternehmen, die auf temporären und mobilen Baustellen ohne Führerschein oder mit unzureichender Punktzahl arbeiten, mit Verwaltungsstrafen von 6.000 bis 12.000 Euro und dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für sechs Monate belangt werden.
„Wir haben es schon bei der Einführung des Punkteführerscheins im Straßenverkehr gesehen. Diese hat die Zahl der Unfälle auf unseren Straßen nicht reduziert. Wir befürchten, dass dasselbe auf Baustellen geschehen wird. Entscheidend ist unserer Meinung nach, den Fokus auf die Unfallprävention zu legen“, so Corrarati und Haller. Die beiden Wirtschaftsverbände haben daher eine Petition unter ihren Mitgliedern gestartet, die bis September läuft und die in den letzten Tagen bereits 200 Unterschriften gesammelt hat. “Wir wollen die Stimme unserer Handwerker/innen hörbar machen und die gesammelten Unterschriften den politischen Vertretern übergeben”, unterstreichen Ploner und Gabrieli.
Gleichzeitig machen CNA und lvh.apa einen Vorschlag. „Um sicherzustellen, dass diejenigen, die auf Baustellen arbeiten, wirklich die notwendigen beruflichen Qualifikationen haben, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, fordern wir ein Gesetz für den Zugang zum Baugewerbe, wie es bereits in anderen Branchen der Fall ist“, erklären Haller und Corrarati. „Heute kann sich jeder auf dem Markt als Bauunternehmen anbieten. Es genügt die einfache Registrierung bei der Handelskammer. Wir als Branchenverbände sind jedoch überzeugt, dass ein Gesetz erforderlich ist, das die Erfüllung spezifischer beruflicher Anforderungen zur Voraussetzung für die Gründung eines Bauunternehmens macht.”