Von: mk
Bozen – Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die neue Förderung von Sicherheitssystemen wie Videoüberwachung und Alarme in Betrieben. Die Südtiroler Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung Richtlinien für die Gewährung von Förderungen in Form von Beiträgen an Unternehmen für die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie von Videoüberwachungsanlagen erlassen, um die Sicherheit von Unternehmen, die Straftaten ausgesetzt sein könnten, zu steigern.
„Eine Maßnahme und ein Beitrag für die allgemeine öffentliche Sicherheit und alle Menschen in einem Ort!“, kommentiert hds-Präsident Philipp Moser. „Die Präsenz von Betrieben in unseren Orten und Städten sorgt auch für sichere Straßen, Gassen und Plätze und trägt dazu bei, dass wir uns sicher fühlen und das wiederum zu lebendigen, lebenswerten und attraktiven Orten.“
Der Präsident zeichnet dazu dieses Bild: „Stellen wir uns vor, wenn die Lichter ausgehen, Geschäfte oder Bars schließen und die Straßen leer bleiben? Da geht es nicht nur um die Betriebe, sondern um alle Menschen, die in unseren Orten arbeiten, sich aufhalten und wohlfühlen möchten. Sicherheit ist Wohlbefinden und Vertrauen, Sicherheit bedeutet Sorglosigkeit, Sicherheit bedeutet Geborgenheit.“
„Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer vor allem im Handel und in der Gastronomie sind aufgrund krimineller Fälle gezwungen, in gezielte Maßnahmen für mehr Sicherheit in ihren Betrieben, aber auch in ihrem Umfeld, zu investieren. Dabei handelt es sich oft um wesentliche Investitionssummen. Dank der guten Zusammenarbeit mit Sicherheitslandesrätin Ulli Mair und dem zuständigen Landesrat Marco Galateo sowie seinen Mitarbeitern bei der Ausarbeitung der entsprechenden Kriterien konnte die neue Maßnahme schnell umgesetzt werden“, zeigt sich Moser zufrieden.
Die Details des neuen Beschlusses
Unternehmen aus fast allen Bereichen haben Anspruch auf die Beihilfen. Ausgeschlossen sind Anträge gastgewerblicher Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro. Förderfähig ist die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen, sowie von Videoüberwachungsanlagen mit geschlossenem Kreislauf.
Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 1.000 Euro je Betriebssitz. Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 50 Prozent der zulässigen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro gewährt. Im Zeitraum 2024-2025 kann für maximal drei Betriebssitze eines jeden Unternehmens ein Antrag eingereicht werden. Die Anträge müssen vor Beginn oder Durchführung des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden.
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