Von: pf
Bruneck- Für die einen stellen die zahlreichen neuen Bestimmungen einen zusätzlichen Aufwand dar, die anderen sehen darin neue Chancen. Diskutiert über die Vor- und Nachteile der einzelnen Neuerungen haben kürzlich die Installateure für Heizungs- und sanitäre Anlagen im lvh im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung bei der Firma Innerhofer in Bruneck.
Die sich laufend ändernden Arbeitstätigkeiten im Installationsbereich bringen eine Reihe von Anpassungen und Neuerungen mit sich. Im Rahmen der Jahresversammlung der Installateure für Heizungs- und sanitäre Anlagen hat Obmann Reinhard Ambach die vier größten neuen Normen vorgestellt: „Zum einen geht es um das neue Anlagenbuch, das den zukünftigen Einbau von Heizungsanlagen regelt und die Zeitabstände für die ordentliche Instandhaltung derselben festlegt.“ Im März 2017 hat die Autonome Provinz Bozen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen, mit welchen nun endlich Rechtssicherheit im Bereich der Wartung von Heizungsanlagen herrscht. Inhaltlich entsprechen die Normen fast gänzlich dem staatlichen Anlagenbuch. Neu ist, dass das neue Anlagenheft nicht mehr nur für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung über 35KW, sondern auch für jene ab zehn kW geführt werden muss.
„Neue gesetzliche Richtlinien wurden auch für die Prävention und Kontrolle der Legionellose definiert. Im Rahmen eines Ausbildungskurses werden sämtliche Inhalte über Gefährdungspotenziale, Gefahrenerkennung und Kontrolle vermittelt“, erklärte Ambach.
Voraussetzungen im Installationsgewerbe
Das Legislativdekret vom 3. März 2011, Nr. 28 definiert klar die Ausübung der Tätigkeit der Installation. Die außerordentliche Instandhaltung von Heizanlagen, Kaminöfen und Öfen, die mit Biomasse betrieben werden, thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sowie hydrothermalen Systemen mit niedriger Enthalpie und Wärmepumpen ist jenen Unternehmen vorbehalten, die gemäß Art. 8 des D.LH. 19.05.2009, Nr. 27 die Voraussetzungen besitzen. Ab 2018 ist alle fünf Jahre eine Auffrischung für die Erfüllung der Voraussetzungen erforderlich, für welche der lvh wiederum Kurse organisieren wird.
Öffentliche Veranstaltungen geregelt
Ein Beschluss der Landesregierung vom 17. Jänner 2017 regelt zukünftig klar die Errichtung und Ausstattung der Kochvorrichtungen. „Mit gasförmigen Brennstoffen betriebene Wärmeerzeugungsanlagen mit einer Feuerleistung bis zu 35 kW, die anlässlich öffentlicher Veranstaltungen im Freien, mit oder ohne Stand, installiert werden, müssen verschiedenen Mindestanforderungen entsprechen“, betont der Obmann der Installateure im lvh.
All die genannten Neuerungen rufen bei Südtirols Installationsbetrieben unterschiedliche Reaktionen hervor. Einige empfinden die Normen als zusätzlichen Arbeitsaufwand, andere hingegen sehen darin die Chance, ihre Kundenbindungen zu festigen und in neue Marktfelder einzutreten. „Neben einer fundierten Ausbildung und Qualifizierung wird der Service am Kunden in Zukunft immer wichtiger. Dies sollten wir im Auge behalten und uns von gesetzlichen Vorschriften nicht abschrecken lassen“, unterstrich der Referent der Veranstaltung Helmuth Pirhofer. Nützliche Tipps und Informationen vermittelte er den Handwerkern hinsichtlich Marktorientierung und Preisgestaltung. Grundsätzlich gelte es aber dennoch, Initiative zu ergreifen, die Stärken des Betriebes und Qualifizierungen der Mitarbeiter zu nutzen, um auf dem Markt erfolgreich sein zu können, so Ambach.