Von: mk
Bozen – Verwaltungsorganigramm, Versicherung und Vormerkungen – soweit die Schwerpunkte beim monatlichen Treffen der Betriebsdirektion mit den Gewerkschaftsorganisationen, das am heutigen Donnerstag in äußerst konstruktiver Atmosphäre stattgefunden hat.
Die gute Nachricht vorneweg: Anfang Dezember haben über 60 Studentinnen und Studenten an der Claudiana ihre Ausbildung zum diplomierten Krankenpfleger abgeschlossen. Mittlerweile haben 35 im Sanitätsbetrieb um eine Anstellung angesucht: 13 davon im Gesundheitsbezirk Bozen, elf im Gesundheitsbezirk Meran, sechs im Gesundheitsbezirk Brixen und fünf im Gesundheitsbezirk Bruneck. Laut dem koordinierenden Pflegedienstleiter von Bozen, Konrad Tratter, eine dringend benötigte „Dosis Sauerstoff“ angesichts des anhaltenden Fachkräfte-Mangels. Nachdem die Einschreibung in die Berufskammer Voraussetzung ist, kann davon ausgegangen werden, dass in diesen Tagen noch weitere folgen.
Verwaltungsorganigramm – Umsetzungsplan innerhalb April 2019
Ende Dezember ist die Neuordnung der Verwaltung des Sanitätsbetriebes beschlossen worden. Künftig werden die Verwaltungsabteilungen des Betriebes klarer strukturiert und gleichzeitig die operative Tätigkeit vor Ort gestärkt, wie Generaldirektor Florian Zerzer erläuterte. Innerhalb April 2019 wird die Betriebsdirektion zusammen mit den Bezirksdirektoren und Verwaltungskoordinatoren einen Umsetzungsplan erarbeiten, um den komplexen Übergang von der alten zur neuen Betriebsordnung, ohne Unterbrechungen und Beeinträchtigungen des operativen Geschäfts, zu gewährleisten. Ziel ist die Verwaltung in ihrer Unterstützungsfunktion für die klinische Versorgung der Bevölkerung zu stärken.
Vergabe der Versicherung
Weiters wurden die Gewerkschaftsorganisationen über die zeitliche Abfolge der Beauftragung der Versicherung informiert. Sobald von Seiten der Vergabeagentur die Unterlagen und Formalitäten geklärt sind, kann konkret der Vertragsentwurf begutachtet und unterzeichnet werden. Außerdem unterstrich Generaldirektor Florian Zerzer noch einmal, dass die Tätigkeit der Ärzte in Vergabekommissionen für die Auswahl unterschiedlichster Heilbehelfe und Medizinprodukte äußerst sinnvoll und als institutionelle Tätigkeit zu werten ist. Diesbezüglich hat es auch ein klärendes Rundschreiben der Generaldirektion gegeben.
Absage von vorgemerkten Visiten und Leistungen
Mit 1. Jänner 2019 ist es für Bürger und Bürgerinnen, die eine fachärztliche oder instrumentaldiagnostische Leistung vorgemerkt haben, die sie nicht in Anspruch nehmen können, verpflichtend, diese abzusagen. Die internen Informations- und Organisationsmaßnahmen sowie informatischen Anpassungen sind mittlerweile voll in Umsetzung. Für all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leistungen vormerken und Patienten in ambulanten Bereichen annehmen, wurden noch im Dezember Schulungen und Informationsveranstaltungen organisiert. Insgesamt haben über 500 Mitarbeiter diese besucht. Die Treffen fanden in konstruktiver und lösungsorientierter Atmosphäre statt.