Von: mk
Bozen – Die Ausbildung zur Fachkraft für Agrotourismus berechtigt künftig auch zur Führung gastgewerblicher Betriebe.
Die Landesregierung hat bei der Sitzung am Dienstag unter anderem die Rahmenlehrpläne im Bereich Agrotourismus genehmigt. Die dreijährige Ausbildung zur Erlangung des Berufsbefähigungszeugnisses wird in Südtirol an den Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung angeboten.
Die Rahmenlehrpläne wurden an die Bestimmungen angepasst, die laut der Gastgewerbeordnung des Landes (Landesgesetz Nr. 58 vom 14.12.1988) und der entsprechenden Durchführungsverordnung (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 11 vom 13.06.1989) zur Führung von gastgewerblichen Betrieben berechtigen. Somit erfüllen die Absolventen der Fachrichtung Agrotourismus an den Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung künftig die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen. Auch die zuständige Landeskommission bei der Handelskammer Bozen hat die Inhalte der dreijährigen Ausbildung zur Fachkraft für Agrotourismus und das Berufsbefähigungszeugnis bereits als Nachweis der beruflichen Befähigung zur Führung von gastgewerblichen Betrieben anerkannt.
“Damit eröffnen sich den Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung neue Perspektiven”, erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer, “gerade für die vielen kleinen Gastbetriebe und landwirtschaftlichen Betriebe im Lande, die etwa einen Buschenschank anbieten, stellt dies eine große Erleichterung dar.”