Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung ergänzte und überarbeitete Qualitätskriterien für Tourismusorganisationen beschlossen.
“Die Zuweisung von öffentlichen Beiträgen wie auch der Ortstaxe an die Tourismusorganisationen sind an die Einhaltung dieser Qualitätskriterien gebunden”, unterstrich heute Tourismuslandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Die überarbeiteten Kriterien seien das Ergebnis der Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Interessensgruppen wie Landesämter, Tourismusorganisationen und IDM, erklärte Kompatscher.
Die heute verabschiedeten Qualitätskriterien sind gegliedert in allgemeine Kriterien bezogen auf die Organisation der Tourismusorganisationen, in Aufgaben und Tätigkeiten der Tourismusorganisationen – wobei zwischen obligatorischen und fakultativen Tätigkeiten unterschieden wird -, in einen Abschnitt zum Thema Abstimmung und Koordinierung von Werbekampagnen sowie in Qualifikationen und Voraussetzungen für neu einzustellendes Personal der Tourismusorganisationen.
Tourismusorganisationen, steht etwa im Abschnitt Organisation, müssen das gesamte Jahr über zu Bürozeiten telefonisch und telematisch erreichbar sein. Jede Tourismusorganisation, heißt es auch, hat ein dreijähriges Strategieprogramm zu erstellen sowie ein jährliches Tätigkeitsprogramm. Die Tourismusorganisationen stimmen sich mindestens zweimal jährlich im Rahmen eines Treffens zu den gemeinsamen Kommunikationsmaßnahmen des Sonderbetriebs IDM mit den Außenstellen ab. Diese Koordination, unterstrich Landeshauptmann Kompatscher, sei wichtig, um Zweigleisigkeiten zu vermeiden und um das Budget bestmöglich zu nutzen.
Zu den obligatorischen Aufgaben der neuen Qualitätskriterien zählt etwa das Führen aller Beherbergungsbetriebe in einer landesweiten zentralen Datenbank und der regelmäßige Informations- und Wissenstransfer zu den Mitgliedsbetrieben. Außerdem werden etwa das Angebot von Wanderungen oder Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten angeführt sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung privater und öffentlicher Initiativen.
Im Abschnitt Abstimmung und Koordinierung von Werbemaßnahmen wird angeführt, dass die zuständige Außenstelle des Sonderbetriebs IDM und die Tourismusorganisation gemeinsam Kampagnenziele, Märkte, Zielgruppen, Inhalte und Maßnahmen erarbeiten und umsetzen. In allen Medien sowie in Zusammenhang mit sämtlichen Marketingmaßnahmen sind alle Tourismusorganisationen angehalten, neben ihrem eigenen grafischen Element ausnahmslos die Dachmarke Südtirols gemäß deren Corporate Design und Corporate-Identity-Vorgaben zu verwenden.
Für einzustellendes Personal der Tourismusorganisationen gelten Voraussetzungen wie Matura und zwei Jahre Berufserfahrung im Tourismusbereich für eine Büroleiterin oder einen Büroleiter. In jedem Fall notwendig sind die Kenntnis von Deutsch und Italienisch sowie mindestens einer dritten Sprache. Zudem gilt die Verpflichtung zur Weiterbildung.
Dieser Beschluss zu den Qualitätskriterien für Tourismusorganisationen, den die Landesregierung heute gefasst hat, wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.