Von: Ivd
Bozen – Ab sofort haben Einzelhandelsbetriebe in Südtirol mehr Zeit, in ihren Geschäften die Vorbereitungsarbeiten vor dem Start des Winter- und Sommerschlussverkaufs durchzuführen. Auf Vorschlag des Wirtschaftsverbandes hds und Confesercenti hat die Südtiroler Landeregierung in ihrer jüngsten Sitzung die entsprechende Regelung der Frist für die Vorbereitungsarbeiten geändert.
„Die Frist wird von zwei Werktagen auf drei Kalendertagen erhöht. Verkaufsräume und Schaufenster können somit bereits ein Tag früher für die Schlussverkäufe eingerichtet und gestaltet werden“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser erfreut. „Im Hinblick auf unseren neuen Vorschlag bezüglich der Starttermine der Saisonschlussverkäufe haben wir es für sinnvoll erachtet, diese Frist auf drei Tage zu verlängern“, so Moser weiter. Zur Erinnerung: Der Winterschlussverkauf startet in Südtirol am 8. Jänner 2025.
„Wir sind überzeugt, dass diese Änderung dazu beitragen kann, die Organisation der Vorbereitungsarbeiten vor den Ausverkäufen für die Handelsbetriebe in Südtirol flexibler und einfacher zu gestalten“, erklärt der hds-Präsident abschließend.
Für den Präsidenten der Fachgruppe Fashion im hds, Markus Rabanser, sind die Saisonschlussverkäufe mit fixen Verkaufsterminen nach wie vor von großer Bedeutung: „So sehen das auch 87 Prozent der Einzelhändler, die wir vor kurzem zum Thema befragt haben.“
Die geänderte Regelung findet sich in der der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung (Landesgesetz vom 2. Dezember 2019, Nummer zwölf).
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