Kritik bei gewissen Punkten

Neue Straßenverkehrsordnung: lvh legt Veto ein

Mittwoch, 09. August 2023 | 12:37 Uhr

Von: luk

Bozen – Im Rahmen der verschärften Straßenverkehrsordnung soll unter anderem auch eine Bestimmung in Kraft treten, laut der junge Menschen erst nach drei Jahren, nachdem sie den B-Führerschein erlangt haben, Fahrzeuge mit einer gewissen Leistung fahren dürfen. Dies würde einen großen Zusatzaufwand für die Unternehmen bedeuten, so der lvh.

Die geplante Einführung einer verschärften Straßenverkehrsordnung in Italien, die unter anderem drastische Strafen für Alkoholsünder und Handynutzer am Steuer vorsieht, stößt in Hinblick auf einige Punkte auf Widerstand des Wirtschaftsverbandes Handwerk und Dienstleister (lvh.apa). Insbesondere der Gesetzesvorschlag hinsichtlich der geplanten Verlängerung der bisher einjährigen Leistungsbegrenzung für Fahrzeuge für Führerscheinneulinge auf künftig drei Jahre wird als äußerst einschränkend für das autonome Arbeiten der Mitarbeiter bewertet.

lvh-Vizepräsident Hannes Mussak betont: “Grundsätzlich hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität, und wir unterstützen alle Maßnahmen, die zu einer sicheren Verkehrsumgebung führen. Allerdings halten wir es für nicht sinnvoll, die Leistungsbegrenzung für Fahrzeuge für junge Handwerkerinnen und Handwerkern auf drei Jahre auszudehnen. Dies führt dazu, dass andere Mitarbeiter/innen die Gesellinnen und Gesellen zur Arbeitsstelle fahren müssen, was nicht nur Zeit kostet, sondern auch die Effizienz der Betriebe beeinträchtigt.”

Grundsätzlich seien Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit wichtig. Dennoch sollte die Förderung eines verantwortungsbewussten Verhaltens im Straßenverkehr im Mittelpunkt stehen, anstatt generelle Fahreinschränkungen einzuführen, die das autonome Arbeiten junger Menschen einschränken und den Arbeitsablauf der Betriebe beträchtlich beeinflussen. Gemeinsam mit dem nationalen Handwerkerverband Confartigianato wird sich der lvh für eine Abänderung des Gesetzesentwurfs einsetzen. Die Genehmigung des definitiven Gesetzesvorschlages obliegt dem italienischen Parlament.

Bezirk: Bozen