Von: luk
Kurzras/Schnalstal – Die Schnalstaler Gletscherbahnen AG musste die am Dienstag begonnenen, behördlich genehmigten Arbeiten zum Bau einer neuen Talab-
fahrt und einer Skiverbindung nach Lazaun heute einstellen.
Der Südtiroler Alpenverein und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz haben beim Verwaltungsgericht einen Baustopp beantragt und erreicht. Für die Schnalstaler Gletscherbahnen ist das Vorgehen der Kläger familien- und wirtschaftsfeindlich.
“Ziel des Bauvorhabens der Gletscherbahnen war die Beseitigung einer vom Fachplan des Landes Südtirol aufgezeigten Schwachstelle, nämlich die fehlende Verbindung zwischen den einzelnen Skizonen: Skifahrer, die von der Gletscher- auf die Lazaun-Seite wechseln wollen oder und umgekehrt, müssen heute die Skier abschnallen und die Strecke zu Fuß bewältigen. Zudem ist die über sieben Kilometer lange Gletscher-Talabfahrt im Schlussteil eng und steil und daher eine Schwarze Piste, die schwächere Skifahrer, vor allem Frauen und Kinder, oft vor Probleme stellt. Wir haben daher im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Aufwertung des Skigebietes eine neue Piste als Alternative zum Schlussteil der heutigen Talabfahrt geplant sowie eine Skiverbindung über einen teils bestehenden Forstweg nach Lazaun“, erklärt Direktor Elmar Pichler Rolle.
Zunächst mussten die Schnalstaler Gletscherbahnen jedoch laut neuem Landesgesetz eine Studie zur Machbarkeit des Vorhabens einreichen. Diese wurde von der Landesregierung genehmigt. Es habe dazu, so Pichler Rolle, parallel zwei behördliche Verfahren mit mehreren Lokalaugenscheinen, etlichen Sitzungen, vielen Gutachten und zahlreichen weiteren Dokumenten gegeben. Der positive Beschluss der Landesregierung wurde von Dachverband und Alpenverein vor dem Verwaltungsgericht angefochten.
In der Zwischenzeit ließen die Gletscherbahnen das Ausführungsprojekt erstellen, und dieses wurde von allen zuständigen Ämtern positiv bewertet. „Das war eine rein technische und absolut keine politische Bewertung. Wir haben zudem 28 Vorschriften auferlegt bekommen, um im Gelände so achtsam wie möglich vorzugehen. Wir haben diese Auflagen erfüllt, und aus diesem Grund waren und sind wir sehr zuversichtlich“, so Pichler Rolle.
Am Dienstag, nach Ausfertigung der regulären Baugenehmigung durch die Gemeinde Schnals, wurde mit dem Bau der Piste, der Skiverbindung sowie der Anlage zur Erzeugung von Kunstschnee begonnen. Investitionsvolumen der Gletscherbahnen: rund eine Million Euro.
„Wir haben in Schnals als größter Arbeitgeber in dem von Abwanderung bedrohten Tal sehr viel Lob und Zuspruch erfahren, daher ist die Enttäuschung jetzt groß“, erklärt der Direktor der Gletscherbahnen. Das Gericht hat neben der einstweiligen Verfügung die erste, inhaltliche Bewertung für 27. September anberaumt.
Pichler Rolle: „Wir werden um diese, auch für den Erhalt der Arbeitsplätze in Schnals strategisch wichtige Investition kämpfen, und wir hoffen nach wie vor, dass wir unseren Gästen und vielen Südtiroler Skifahrern schon bald die dringend notwendige und lang ersehnten Verbesserung präsentieren können.“
Die Anmerkungen des Amtes für Landesplanung und Schlussfolgerungen im Wortlaut
Die Dokumentation war in einigen Teilen oberflächlich und mangelhaft, die Ergänzung der fehlenden Informationen durch die Ämter und Abteilungen der Landesverwaltung bzw. durch den Projektanten zu einem späteren Zeitpunkt machte es jedoch möglich, die Machbarkeitsstudie – vor allem unter den raumplanerisch relevanten Aspekten – zu bewerten. Durch die notwendige Ergänzung der Unterlagen wurden einige Aspekte verständlicher. Anzumerken ist, dass all die Unterlagen nur in deutscher Sprache verfasst wurden.
Die Protokolle und die hellgrau gekennzeichneten Gutachten der Landesämter, die für jene Fachbereiche zuständig sind, welche im Umweltbeirat diskutiert werden, sind in diesem Bericht lediglich informativ und der Vollständigkeit halber enthalten. Für das Amt für Landesplanung sind die strategische Ausrichtung der Studie und die umfassende Strukturierung der für die kommenden Jahre geplanten Investition von großer Bedeutung. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Liftgesellschaft im Sinne eines schlüssigen Gesamtkonzeptes plant und nicht nach dem kurzfristigen Bedarf. Dies ist auf jeden Fall zu begrüßen und als positiv anzusehen.
Der im Rahmen der formellen Prozedur zu bewertende Eingriff betrifft allerdings lediglich die Skipisten, die parallel zur bestehenden Talabfahrt vorgesehen sind. Es muss hier unterstrichen werden, dass die dargestellten Trassierungen der Skipisten einen informativen, nicht bindenden Charakter haben und diese somit in der Projektierungsphase Änderungen unterliegen können. Die fachliche Auseinandersetzung hat einige kritische Aspekte identifiziert, die nicht im Einklang mit dem Fachplan und somit unbedingt zu lösen sind: Insbesondere betrifft dies das für die Beschneiung verfügbare Wasservolumen, welches schon beim Bau der Skipiste unbedingt zu erhöhen ist.
Eine Voruntersuchung der archäologischen Aspekte hat nach dem Lokalaugenschein vom 22. Juli 2015 bereits stattgefunden (siehe neues Gutachten des Amtes für Bodendenkmäler, Seite 70), so dass die wichtigen Problematiken bekannt und die Rahmenbedingungen für die weitere Vorgehensweise auf Projektebene gegeben sind.
Der obere, westliche Pistenabschnitt (gekennzeichnet mit der Nummer 3 in der Anlage 1 vom Amt für Geologie und Baustoffprüfung) ist aus geologischer und hydrogeologischer Sicht äußert problematisch anzusehen, er bringt außerdem für die Lawinensicherheit (östlich davon ist parallel eine andere Skipiste im lawinensicheren Gebiet vorgesehen) bzw. wegen der ausgeprägten Steilheit für die Attraktivität des Angebotes keinen Mehrwert. Aus diesen Gründen wird bereits auf Machbarkeitsebene die Realisierung von zwei neuen und parallel verlaufenden Skipistenabschnitten negativ begutachtet. Im neu vorgelegten Vorschlag, welcher im Rahmen der Ergänzung der Unterlagen präsentiert wurde, entfällt sogar dieser Pistenabschnitt. Das Ansuchen ist demnach so zu betrachten, dass im Abschnitt zwischen Berg- und Talstation des Roter Kofel-Liftes nur eine neue Skipiste – mit einem kurzen Verbindungsskiweg auf etwa halber Strecke – vorgesehen ist. Im Rahmen der Überarbeitung des Vorhabens durch die Ergänzung der Unterlagen wurde tatsächlich auf den oberen, problematischen Pistenabschnitt verzichtet, außerdem wurde die restliche Trassenführung so gestaltet, dass sie nun außerhalb von durch Massenbewegungen gefährdeten Bereichen geplant wird.
Die Parkplatz-Problematik (siehe vor allem das Gutachten des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West) wurde im Rahmen der Ergänzung der Unterlagen so gelöst, dass der Betreiber auf eine Erweiterung des Parkplatzes verzichtet. An Spitzentagen sollen die 150 Camper-Stellplätze für die PKWs zur Verfügung gestellt werden, so dass insgesamt 800 Stellplätze angeboten werden. Die weiteren, notwendigen Stellplätze sollen talauswärts an einer oder mehreren, heute noch nicht definierten, geeigneten Stelle/n temporär vorgesehen werden. In diesem Szenario werden die Skifahrer mit Shuttlebussen nach Kurzras befördert. Es ist hier jedoch nochmals anzumerken, dass gemäß Gutachten des zuständigen Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West für den bereits bestehenden Parkplatz umgehend eine Gefahrenprüfung durchzuführen ist: Der heutige Parkplatz (Autos und Camper) befindet sich bereits in der Auslaufzone von Lawinen, aber auch von Muren- und Übersarungen durch den Fineiljochfernerbach – auch Grawandfernerbach genannt – (d.G. Nr. A.230.130).
Der Aspekt Lawinen wurde in den ergänzenden Unterlagen vor allem in Bezug auf die neugeplante Skipiste näher untersucht: Das betroffene Gebiet scheint von weniger Ereignissen gefährdet zu sein als die heutige einzige Talabfahrt, außerdem werden „sanfte“ und temporäre Maßnahmen wie kontrollierte Sprengungen und Pistenschließungen vorgeschlagen. Unter dem skitechnischen Gesichtspunkt ist der Vorschlag für eine alternative Talabfahrt sehr sinnvoll, denn die tatsächliche Schließung der gefährdeten Variante führt in kritischen Situationen zu keinem Ausnahmezustand oder gar zur Lähmung des Skiverkehrs.
Unter dem touristischen und somit auch wirtschaftlichen Gesichtspunkt sind die geplanten Investitionen in die Attraktivität der Skizone sehr wichtig und spielen eine entscheidenden Rolle für die Unterbrechung des negativen Trends der letzten Jahre bzw. sichern somit langfristig die Existenz des Betriebes zu. Das Vorhaben entspricht den Empfehlung aus dem Fachplan und wird also in diesem Sinne begrüßt.
Abgesehen von einigen Sicherheitsproblemen (Mündung der im oberen Bereich geplanten Skipisten in den querenden Skiweg), die auf Projektebene zu lösen sind, ist das Gesamtkonzept skitechnisch schlüssig. Weitere, wichtige und detaillierte Informationen zum Vorhaben sind in den Gutachten der Landesämter und Landesabteilungen enthalten, die zu diesem zusammenfassenden Bericht gehören.
Aus keinem Gutachten geht hervor, dass das geplante Vorhaben für nicht umsetzbar bzw. für sehr problematisch gehalten wird, vielmehr wird auf die detaillierte Bewertung auf Projektebene hingewiesen.
Unter Berücksichtigung der in den Gutachten enthaltenen Auflagen wird die Machbarkeit des geplanten Vorhabens positiv bewertet. Diese Bewertung bezieht sich nicht auf die Gutachten jener Fachbereiche, die im Rahmen des SUP-Verfahrens vom Umweltbeirat geprüft werden.