Von: luk
Neumarkt – Mit 1. Jänner 2025 wurde der Hauspflegedienst zum ambulanten Betreuungsdienst. Geändert hat sich nicht nur die Bezeichnung: Mit einer Anpassung der Regelungen und der Reorganisation der Leistungen will das Land künftig noch stärker im Bereich der häuslichen Pflege unterstützen. Um über die Neuerungen zu berichten, hat Soziallandesrätin Rosmarie Pamer gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaften zu fünf Informationsveranstaltungen für Gemeindenvertreter im ganzen Land eingeladen. U.a. dieser Tage im Ratssaal der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland in Neumarkt.
„Die Bezeichnung ‚ambulanter Betreuungsdienst‘ beschreibt die Vielfalt des Tätigkeitsbereichs besser als Hauspflege. Hauptziele des Angebots sind der möglichst lange Verbleib eines Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung, die pflegenden Angehörigen zu entlasten sowie nicht zuletzt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem so wichtigen Dienst einzugehen“, unterstrich Pamer dabei. Gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaftspräsidenten Hansjörg Zelger (Unterland Überetsch) und Albin Kofler (Salten-Schlern), den Direktoren der Sozialdienste, Bernhard Von Wohlgemuth und Thomas Dusini, sowie dem Landesamt für Senioren und Sozialsprengel informierte die Landesrätin Bürgermeister:innen und Sozialreferentinnen und -sozialreferenten.
Immer mehr Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, derzeit sind es etwa 70 Prozent der Pflegegeldempfänger in Südtirol. Dafür braucht es häufig Unterstützung – die entsprechende Nachfrage steigt stetig. „Dem wollen wir mit der Anpassung und Neuausrichtung des ambulanten Betreuungsdienstes gerecht werden“, erklärt Landesrätin Pamer. Die Ausarbeitung erfolgte in einem partizipativen Prozess mit den Führungskräften der Sozialdienste, den Einsatzleitungen der Hauspflege und mit den Ämtern des Sozialwesens.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
· Der Dienst kann von allen Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter und der finanziellen Situation in Anspruch genommen werden und ist bedarfsorientiert ausgerichtet.
· Pflege und Betreuung in den Tagesstätten: Leistungen wie Haarwäsche oder Fußhygiene wurden gebündelt und in die Leistung „Körperpflege“ integriert.
· „Transport und Begleitung“ wurden neu geregelt, damit sie vorrangig für Betreuungsbedürftige, die ambulante Betreuungsdienste in den Tagesstätten nutzen, verwendet werden.
· Sicherstellung der Mahlzeit: Einheitliches Angebot „volles Menü“ für alle Essensdienste. „Essen ohne Zustellung“ unterliegt nun denselben Regeln wie der Mensadienst für Senioren.
Mit diesen Anpassungen geht ein Bürokratieabbau einher.
· Mit der neuen Leistung „Unterstützung für Familien in Notsituationen” wird Familien in einer unvorhersehbaren Notsituation, wie z.B. unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt, Unterstützung für eine begrenzte Zeit während des Tages, bei der Haushaltsführung oder bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen angeboten. Zielgruppe sind Familien, die kein entsprechendes familiäres Netzwerk haben und mit dem eigenen Umfeld nicht in der Lage sind, die Notsituation zu bewältigen. Der Dienst kann über den Sozialsprengel beansprucht werden.
· Im ambulanten Betreuungsdienst können künftig zusätzliche Berufsbilder eingesetzt werden. Damit sind mehr Personalressourcen für die wesentlichen Leistungen der ambulanten Pflege, sprich für die häusliche Pflege, verfügbar.
· Die Tarife bleiben unverändert und betragen je nach Leistung und Einkommenssituation 3,80 bis 24,00 Euro/Stunde, während sich das Tarifsystem bei den Leistungen in der Tagesstätte zugunsten von Personen mit wenig Einkommen geändert hat.
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