Von: luk
Bozen – Kürzlich haben der Präsident der Stiftung St. Elisabeth und Vertreter der Fachgewerkschaften Öffentliche Dienste von AGB/CGIL, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB ein Abkommen unterzeichnet, das vorsieht, dass für die Beschäftigten der von der Stiftung St. Elisabeth geführten Einrichtungen der Kollektivvertrag für die privat geführten Altenheime und Pflegeheime angewandt wird.
Es handelt sich dabei um einen in Südtirol unterzeichneten Kollektivvertrag, der im Großen und Ganzen die Gehälter der Angestellten in den privaten Einrichtungen, und somit jetzt auch jener in der Stiftung St. Elisabeth, mit den Gehältern in den öffentlichen Altenheimen gleichstellt.
Bisher haben die Seniorenwohnheime der Stiftung staatliche Kollektivverträge angewandt, die von der staatlichen Vereinigung für die kirchlichen Einrichtungen (ARIS) unterzeichnet sind. Diese Verträge sind, aufgrund der wirtschaftlichen Situation auf gesamtstaatlicher Ebene, seit 2006 nicht mehr erneuert worden.
Die Anwendung des Kollektivvertrages für die privat geführten Altenheime und Pflegeheime ist außerdem ein großer Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Angestellten in den Seniorenwohnheimen Südtirols.
Die Stiftung St. Elisabeth beschäftigt derzeit in ihren drei Seniorenwohnheimen Martinsbrunn, Grieserhof und Jesuheim mehr als 350 Personen und ist somit einer der größten Arbeitgeber im Verband der Seniorenwohnheime in Südtirol.