Selbsterklärung für Tätigkeit seit 1. Oktober verpflichtend

Neuer Punkteführerschein für Baustellen: bis 31. Oktober beantragen

Mittwoch, 02. Oktober 2024 | 16:19 Uhr

Von: luk

Bozen – Seit 1. Oktober 2024 kann italienweit der Punkteführerschein für Baustellen beantragt werden. Diesen müssen alle Unternehmen und Selbstständigen besitzen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, darunter auch Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter. Dadurch soll die Sicherheit auf Baustellen erhöht und Schwarzarbeit verhindert werden.

Der Punkteführerschein kann bis spätestens 31. Oktober beantragt werden, und zwar auf digitalem Weg über das Portal des Nationalen Arbeitsinspektorats (Ispettorato Nazionale del Lavoro). Der Zugang erfolgt mittels persönlicher SPID- oder CIE-Authentifizierung. Die erforderlichen Nachweise werden über eine Selbsterklärung erbracht.

Die Vorschrift gilt sowohl für in Italien ansässige Unternehmen als auch für Unternehmen und Selbstständige aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten – sie müssen ein gleichwertiges bzw. nach italienischem Recht anerkanntes Dokument vorlegen. Unternehmen mit SOA-Qualifikationsbescheinigung der Klasse III oder höher sind von der Pflicht zum Punkteführerschein ausgenommen.

Selbsterklärung bis 31. Oktober 2024 erforderlich

In der ersten Phase der Einführung des Punkteführerscheins, die am 1. Oktober begonnen hat, müssen Unternehmen und Selbstständige zudem eine Eigenerklärung abgeben, mit der sie bestätigen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese ist per zertifizierter E-Mail (PEC) an dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it zu senden und gilt bis zum 31. Oktober 2024. Bis zu diesem Stichtag müssen die betroffenen Personen den offiziellen Antrag auf den Punkteführerschein über das Online-Portal eingereicht haben.

Der Punkteführerschein kann widerrufen werden, falls bei späteren Kontrollen festgestellt wird, dass eine oder mehrere der gemachten Angaben in der Selbsterklärung nicht der Wahrheit entsprechen.

Ab dem 1. November 2024 ist die Selbsterklärung für die Tätigkeit auf Baustellen nicht mehr zulässig und der Besitz des Punkteführerscheins zwingend erforderlich.

Bezirk: Bozen

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