lvh begrüßt die Neuerungen

“Neuer Straßenverkehrskodex im Sinne der Wirtschaft”

Donnerstag, 21. November 2024 | 16:05 Uhr

Von: luk

Bozen – Gestern wurde der Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bestimmungen im Straßenverkehr im römischen Parlament genehmigt. Er bringt Erleichterungen für Führerscheinneulinge, aber auch strengere Regelungen bei Alkohol, Drogen und Handy am Steuer.

Mit dem neuen Straßenverkehrskodex treten wichtige Änderungen in Kraft, für welche sich der lvh.apa gemeinsam mit der Confartigianato in Rom stark gemacht hat. Diese betreffen vor allem Erleichterungen für Führerscheinneulinge als auch Neuerungen hinsichtlich der Führerscheine D und DE. In Vergangenheit durften Führerscheinneulinge nur mit Fahrzeugen bis zu 55kw/t fahren. Mit der Abänderung der Straßenverkehrsordnung dürfen sie ab nun in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb Fahrzeuge mit einer Leistung von 75 kW pro Tonne lenken. Für Fahrzeuge der Kategorie M1 – also solche zum Personentransport mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrer – steigt die Grenze auf 105 kW/t. „Für viele Betriebe war die bisherige Regelung problematisch, da man die Lehrlinge zum Beispiel zur Baustelle transportieren und wieder abholen musste“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller.

Was die Führerscheine D und DE angeht, gibt es auch einige Neuerungen: Die bisherige Altersgrenze von 23 Jahren für das Fahren von Bussen ohne Streckenbegrenzung wird auf 20 Jahre gesenkt. Voraussetzung ist, dass der Berufsführerschein ordnungsgemäß erworben wurde (Abschluss eines 280-stündigen Kurses und der entsprechenden Prüfung). Wenn diese Fahrzeuge ohne Passagiere gefahren werden, gilt das Mindestalter ebenfalls ab 18 Jahren. Bei den Führerscheinen D1 und D1E hingegen wird das Alterslimit auf 18 Jahre gesenkt. Konkret handelt es sich bei D1 um Fahrzeuge für nicht mehr als 16 Personen plus Fahrer und einer maximalen Länge von 8 Metern. Die Kategorie D1E umfasst D1-Fahrzeuge mit einem Anhänger über 750 kg.

Die Erleichterungen für Führerscheinneulinge werden vom lvh sehr begrüßt, da sie besonders für Betriebe eine wertvolle Entlastung darstellen. „Die neuen Regelungen ermöglichen es jungen Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, frühzeitig Praxiserfahrung zu sammeln und Betriebe bei der Mitarbeitermobilität flexibler zu gestalten“, betont lvh-Präsident Martin Haller.

Verschärfungen hingegen gibt es bei Alkohol- und Drogenkonsum sowie der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Hier wird zukünftig deutlich härter durchgegriffen: Geldstrafen werden erhöht und die Fälle des Führerscheinentzug ausgeweitet. Als mögliche Zusatzstrafe bei Alkohol am Steuer wird außerdem die Pflicht zur Installation des sog. „Alcolock-Systems“ eingeführt. Es verhindert das Anlassen des Fahrzeugs, wenn der Alkoholspiegel über 0,0 liegt. „Wichtig ist, dass die Verkehrsregeln im Sinne der Sicherheit und der Arbeitserleichterung sind“, bekräftigt Haller abschließend.

Bezirk: Bozen

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