hds-Präsident Philipp Moser: „Viele Vorzeigebetriebe in unserem Land!“

Neues Dekret fördert historische Handels-, Handwerks- und Gastronomiebetriebe

Mittwoch, 22. Januar 2025 | 13:20 Uhr

Von: luk

Bozen – In Italien wird ein gesamtstaatliches Register für historische Handels-, Handwerks- und Gastronomiebetriebe eingeführt, so der Wirtschaftsverband hds. Das sieht das neue Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 219 vom 27. Dezember 2024 vor, das darauf abzielt, Betriebe mit besonderer kultureller, historischer und touristischer Bedeutung zu fördern und zu schützen.

„Gemeinden, Provinzen und Regionen können eigene Register führen, die historische Handels- und Handwerksbetriebe listen, die seit mindestens 50 Jahren bestehen und sich durch ein außergewöhnliches Warenangebot, einen besonderen kulturellen, historischen, künstlerischen oder touristischen Wert oder ihre Verbindung zu lokalen Traditionen auszeichnen“, erklärt dazu hds-Präsident Philipp Moser. Historische Gastronomiebetriebe können ebenfalls in diesen Registern verzeichnet werden, sofern entsprechende lokale Bestimmungen dies vorsehen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine besondere Qualifikation für „historische Exzellenz“ zu erhalten. Diese Bezeichnung ist Betrieben vorbehalten, die seit mindestens 70 Jahren ununterbrochen im selben Warenbereich tätig sind und besonders strenge Kriterien erfüllen.

Historische Betriebe profitieren von speziellen Förder- und Schutzmaßnahmen: Beim Verkauf oder der Übertragung von Immobilien, die solche Betriebe beherbergen, haben die Betriebe ein Vorkaufsrecht. Zudem können sie als Kulturgüter klassifiziert werden, was ihnen zusätzlichen Schutz vor Veränderungen an der Immobilie bietet. Laut neuem Dekret sollen zudem für die registrierten Betriebe Initiativen und touristische Rundgänge organisiert werden, um ihre Bedeutung hervorzuheben.

“Der Aufruf geht nun an die öffentlichen Körperschaften Gemeinden, Land und Region, diese Register vorzusehen. Betriebe, die die Voraussetzungen erfüllen, können dann dort vorstellig werden – und von diesen Betrieben haben wir noch glücklicherweise noch einige in Südtirol. Meist sind es vor allem Familienbetriebe, die es geschafft haben, Tradition und das Bewährte mit modernen Entwicklungen erfolgreich zu verbinden und umzusetzen“, unterstreicht Moser.

Das nationale Register, das alle regionalen und lokalen Register bündelt, wird vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) verwaltet. Das Ministerium für Tourismus wird die dort gelisteten Betriebe durch gezielte Maßnahmen und Informationskampagnen unterstützen.

Das Dekret tritt am 31. Jänner 2025 in Kraft. Innerhalb 90 Tagen werden mit Dekret des zuständigen Ministeriums die entsprechenden Umsetzungsmodalitäten der Bestimmung definiert.

Bezirk: Bozen

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