Von: mk
Bozen – Das Filmen und Fotografieren mit Drohnen erfreut sich größter Beliebtheit. Es handelt sich hierbei aber nicht um ein Spielzeug, sondern eine klar geregelte Tätigkeit. Die Fotografen im lvh klären über den Einsatz der Drohnen und einige Fehlmeinungen auf.
Jeder kann und darf eine Drohne fliegen. Aber Vorsicht: Für die Ausübung dieser Tätigkeit gibt es ganz klare Vorgaben. Der Obmann der Fotografen im lvh, Florian Andergassen und dessen Stellvertreter Harald Wisthaler möchten einige Aussagen richtigstellen, welche im Tagblatt Dolomiten im Artikel „Freizeitdrohnen werden zur Plage“ veröffentlicht wurden.
„Es gibt keinen Unterschied zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung von Drohnen. Auch Drohnen unter 300 Gramm müssen bei der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC registriert sein“, betont Andergassen. Insofern müssen auch Minidrohnen die Voraussetzungen besitzen, dass sie als solche eingestuft und entsprechend versichert sind. Wer eine Drohne über 300 Gramm fliegt, muss zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen in Besitz eines Drohnenführerscheins sein.
„All diese Regeln gelten auch für Blogger oder Personen aus dem Ausland. Die Fotografen im lvh bieten seit geraumer Zeit Drohnenkurse an, bei denen alle Bedingungen und Voraussetzungen vermittelt werden. Egal ob Hobby oder Beruf: Spaß macht Drohnenfliegen nur, wenn die entsprechende Sicherheit und das notwendige Wissen dazu gewährleistet sind“, sagt Wisthaler.