Von: mk
Bozen – Bei der heutigen Pressekonferenz wurde der neue Leitfaden „Freiwillige Gerichtsbarkeit – Der Notar und der hilfsbedürftige Bürger – Die neue Regelung für Minderjährige und geschäftsunfähige Personen“, erstellt von der nationalen Notarkammer und den Verbraucherverbänden (Adiconsum, Adoc, Adusbef, Altroconsumo, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Unione per la difesa dei consumatori, Unione Nazionale Consumatori) vorgestellt, welcher nun dank der Übersetzung durch die Notariatskammer Bozen auch in deutscher Sprache verfügbar ist.
Der Leitfaden veranschaulicht das neue Verfahren, das durch das GvD 149/2022 (Art. 21) eingeführt wurde, das – zur Entlastung der Gerichte – die Möglichkeit vorsieht, dass sich schutzbedürftige oder minderjährige Personen, für die Vornahme bestimmter Verwaltungshandlungen, für die das Eingreifen des Richters erforderlich ist, neben dem Richter auch an den Notar wenden können (sog. freiwillige Gerichtsbarkeit).
Mit dieser Reform kann der Notar – aufgrund der Garantien, die die Überparteilichkeit bietet – Genehmigungen für den Abschluss von öffentlichen Urkunden und beglaubigten Urkunden erteilen, an denen ein Minderjähriger, eine voll entmündigte Person, ein Teilentmündigter oder ein Begünstigter der Schutzmaßnahme einer Sachwalterschaft beteiligt ist (notwendig für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, die Annahme einer Erbschaft, die Teilnahme an einer Darlehensurkunde usw.), sowie Genehmigungen für Urkunden erteilen, die Erbschaftsgüter betreffen.
Heute wurde der neue Leitfaden vorgestellt sowie das neue Verfahren erläutert. Gebrechlichkeit ist nicht mehr nur ein juristisches Problem, sondern hat sich zu einem echten sozialen Thema entwickelt. Es ist eine Vernetzung und eine Aufwertung der Freiwilligenarbeit, des dritten Sektors und aller betroffenen Stellen erforderlich, um die Ausübung der Rechte der schwächsten Personen wirksam zu machen.
In Italien nimmt die Zahl von gebrechlichen Menschen stetig zu. Es genügt daran zu denken, dass es nach Angaben des Justizministeriums heute etwa 350.000 Sachwalterschaften gibt, mit ständig steigender Tendenz, dass es etwa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen gibt und dass es etwa 140.000 Personen gibt, die entmündigt wurden. Bei den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um Bedürfnisse, die in heiklen Momenten im Leben der Bürger auftreten und private Interessen betreffen.
Dieser 18. Leitfaden für die Bürger, der aus der Synergie zwischen dem Notariat und den Verbraucherverbänden entstanden ist, kann unter https://www.consumer.bz.it/sites/default/files/2024-10/Freiwillige%20Gerichtsbarkeit.pdf heruntergeladen werden.
Der Leitfaden in Kurzform
Was ist die freiwillige Gerichtsbarkeit? Es handelt sich um die Tätigkeit, die im Interesse von gebrechlichen Personen ausgeübt wird, um eine Urkunde oder ein Geschäft abzuschließen, sowie bei Geschäften, die Erbschaftsgüter betreffen. Seit Februar 2023 kann der Notar – als Alternative zum Richter – für diese Tätigkeit herangezogen werden.
Wann ist sie erforderlich? Die Genehmigung des Notars ist erforderlich für Handlungen, die einen Minderjährigen, eine voll entmündigte Person, einen Teilentmündigten oder einen Begünstigten einer Sachwalterschaft betreffen, im Falle der Annahme einer Schenkung von Immobilien, des Verkaufs/Kaufs von Immobilien, des Tauschs von Immobilien, der Aufteilung von Immobilien mit anderen, der Annahme von Erbschaften oder Vermächtnissen, der Löschung von Hypotheken, der Teilnahme an einer Darlehensurkunde als Hypothekengeber. Im Falle von Erbschaften ist die Genehmigung des Notars für die Erbberechtigten oder Erben, den Kurator einer ruhenden Erbschaft oder den Testamentsvollstrecker erforderlich.
Wie arbeitet der Notar? Der beurkundende Notar stellt die Genehmigung aus, indem er die Notwendigkeit oder offensichtliche Zweckmäßigkeit des außerordentlichen Verwaltungsakts im Interesse der geschützten Person prüft. Der Notar übermittelt die Genehmigung der Gerichtskanzlei, die für ihre Erteilung zuständig gewesen wäre, und der Staatsanwaltschaft. Die vom Notar erteilte Genehmigung wird 20 Tage nach der Mitteilung an das Gericht und die Staatsanwaltschaft wirksam, wenn keine Beschwerde eingelegt wird.
Was sind die Vorteile? Straffung des Verfahrens und Beschleunigung der Genehmigungszeiten.
Seit 2005 haben das Notariat und die wichtigsten Verbraucherverbände eine Kooperation eingeleitet, um die Bürger besser zu informieren. In diesem Zusammenhang haben sie bisher 18 Leitf äden – die Reihe „Le Guide per il Cittadino“ – erstellt, die in klarer Sprache die Anwendung von Vorschriften von großem sozialen Interesse im Alltag erläutern (Auktionskauf, zertifizierter Kauf, Kauf im Bau, Zusammenleben, bewusste Schenkungen, Nach uns, die Garantie des Vorvertrages, Eltern und Kinder, Immobilien und Steuerboni, Wohnimmobilienleasing, informierte Darlehen – zwei Ausgaben, Preis und Katasterertrag, Miete zum Kauf, geschützte Erbfolge, Senioren, Wohnen in einer Eigentümergemeinschaft, freiwillige Gerichtsbarkeit).
Alle Leitfäden sind auf der Internetseite der nationalen Notarkammer www.notariato.it und auf der Internetseite der Notarkammer Bozen www.notai.bz.it abrufbar.
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