Von: luk
Bozen – Mit dem so genannten „Omnibusgesetz“ hat der Südtiroler Landtag unter anderem Änderungen am Landesgesetz zur Jagd verabschiedet. Vor Kurzem wurden Anwendung und Auslegung der neuen Bestimmungen mit Rundschreiben des Direktors der Abteilung Forstwirtschaft definiert.
Darunter fallen auch die Verhaltensregeln bei Wildunfällen. Wie der Jagdverband mitteilt, ist neu, dass ein Wildunfall auch dann den zuständigen Stellen (Revierleiter, Jagdaufseher oder Forststationen) gemeldet werden muss, wenn das Wildtier vermeintlich nur angefahren wurde.
Bisher war es so, dass die Meldepflicht nur dann gegeben war, wenn ein Wildtier durch den Unfall zu Tode kam. Künftig muss jeder Zusammenprall zwischen einem Fahrzeug und einem Wildtier gemeldet werden, um eine Kontrollsuche veranlassen zu können.