Von: pf
Bozen – Kleinen Handwerksbetrieben soll die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden. Dies war die größte und wichtigste Herausforderung des Wirtschaftsverbandes für Handwerk und Dienstleister bei der Definition des Landesvergabegesetzes. Am 31. Januar 2017 wurden grundlegende Änderungsvorschläge und der definitive Gesetzestext veröffentlicht.
Um auch den Kleinst- und Kleinbetrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen, hat der lvh eine Reihe von Vorschlägen und Anpassungen eingefordert, die in das Landesvergabesetz aufgenommen wurden. „Insgesamt konnten zahlreiche Spesen reduziert, die bürokratische Prozedur erleichtert und die Qualifizierung der Vergabestellen erhöht werden“, unterstreicht lvh-Präsident Gert Lanz. Die wichtigsten Errungenschaften im Überblick: bei Aufträgen von Bauleistungen bis zu 2.000.000 Millionen Euro und bei Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 209.000 Euro muss keine vorläufige Kaution erbracht werden. Damit entstehen für Betriebe bei Angebotsabgabe keine zusätzlichen Spesen und Aufwände für die Erstellung einer Kaution oder Bankbürgschaften. Die definitive Kaution bei Aufträgen konnte von fünf auf zwei Prozent des Vertragspreises reduziert werden. Nach Vorlage einer konkreten Begründung können die Vergabestellen die Kaution sogar auf einen Prozent herabsetzen. Somit fallen im Vergleich zum staatlichen Vergabegesetz, das zehn Prozent an Kaution vorsieht, die lokalen Summen bedeutend geringer aus.
Begrüßt wird im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister auch die Entscheidung keine Strafen für Nachbesserungen von fehlenden, unvollständigen oder wesentlichen unrichtigen Elementen und Erklärungen einzufordern. „Bei der täglichen Arbeit können Fehler passieren, wichtig ist die Chance zu haben, diese zu korrigieren“, so Lanz. Das aktuelle Vergabegesetzt bietet die Möglichkeit einer Nachbesserung der Daten ohne Sanktionen.
Ebenso bedeutend ist die Qualifizierung der Vergabestellen, die in einem Ausschreibungsverfahren die wichtigste Anlaufstelle für die Unternehmen sind. „Ausschreibungen sollen in Zukunft einfacher und klarer veröffentlicht werden, um die Attraktivität einer Wettbewerbsteilnahme zu erhöhen und den dafür nötigen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Mit all diesen Anpassungen sind uns wichtige Grundvoraussetzungen gelungen, nun sind die Betriebe an der Reihe“, betont der Verbandspräsident.