Von: axa
Bozen – Die Landesregierung hat am Dienstag drei neue verbindliche Anwendungsrichtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gutgeheißen.
Neue Anwendungsrichtlinien in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote und des automatischen Ausschlusses sowie der provisorischen Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und Sicherheiten in der Phase der Vorausführungen hat vorgestern die Landesregierung beschlossen.
Die Abänderungen der Anwendungsrichtlinie für Ausschreibung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen wurden in Absprache mit der Ingenieur- und der Architektenkammer sowie den Landes- und Gemeindefunktionären erarbeitet.
Diese Anwendungsrichtlinie ersetzt die vorherige aus dem Jahr 2017, die aufgrund ihres innovativen Charakters eine Befristung auf ein Jahr hatte. Die nun vorliegende stimmt im Wesentlichen mit der alten überein, die Änderungen betreffen eine punktuelle Präzisierung der Garantieleistungen im Ausschreibungsverfahren und in der Vertragsausführung sowie die Einführung einer neuen Berechnungsformel für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots mit Einführung eines Kohärenzfaktors.
“Dies war notwendig geworden, da die vorhergehende Formel nicht gänzlich der Interpretation der staatlichen Antikorruptionsbehörde (Autorità Nazionale Anticorruzione ANAC) entsprochen hatte, was nun behoben worden ist”, berichtet Thomas Mathà, Direktor der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge AOV: Die neue Formel samt Kohärenzfaktor will Dumping-Angebote der Teilnehmer bei Ausschreibungen verhindern, lässt aber durchaus auch signifikante Abgebote zu, also Rabatte des Auftragnehmers auf vom Auftraggeber angegebene Preise, die sich zwischen 20 und 40 Prozent einpendeln sollten.
Vereinfachte und zügigere Abwicklung
Eine vereinfachte und schnellere Abwicklung der Verfahren ermöglicht die neue Anwendungsrichtlinie zur Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie desautomatischen Ausschlusses. Das Landesvergabegesetz sieht für Südtirol die Möglichkeit vor, in diesem sehr komplizierten Bereich eine eigene Anwendungsrichtlinie zu erlassen. Die mit Juristen und Mathematikern der Universität Trient erstellte Richtlinie ist innovativ und führt zu einer erheblichen Verfahrenserleichterung, unterstreicht Vergabeagentur-Direktor Mathà.
Die in dieser neuen Anwendungsrichtlinie enthaltenen zwei Formeln für die reinen Preis-Verfahren und die Preis-Qualitäts-Verfahren wurden bereits durch Probeverfahren überprüft; sie ermöglichen den Vergabestellen eine einfache und zügige Überprüfung der als ungewöhnlich niedrig eingestuften Angebote.
Dies wird dazu führen, dass Verfahren einfacher und zügiger abgewickelt werden können und damit weniger rekursgefährdet sind, erläutert Mathà. Teilnehmer seien zudem besser darauf vorbereitet, was sie bei der Bewertung ihrer Preisangebote erwartet, wobei klarer als bisher sein wird, dass zu niedrige Angebote zur Störung des Wettbewerbes eliminiert werden.
Überarbeitung und Verbesserung
Auch bei einer weiteren Anwendungsrichtlinie bezüglich provisorische Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und Sicherheiten betreffend die Phase der Vertragsausführung – sogenannte Kautionen – hat die AOV aufgrund zahlreicher Erfahrungen aus Vergabeverfahren und Hinweise von Vergabestellen die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2017 überarbeitet und verbessert.
Es ist eine rein erläuternde Richtlinie, die den Sachbereich besser darstellt und somit den Vergabestellen und auch den Wirtschaftsteilnehmern Hilfestellung im Verfahren bietet.