Von: bba
Bozen – Die nationalen Vereinfachungs- und Beschleunigungsbestimmungen, die zur Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notlage erlassen wurden (sog. “Decreto Semplificazioni” und “Decreto Rilancio“) finden bis zum 30. Juni 2023 nun auch bei öffentlichen Aufträgen im Interessensbereich des Landes Südtirol Anwendung.
„Für unsere Unternehmen und das Land Südtirol ist die Anwendbarkeit des Gesetzes Nr. 120/2020, dem „Decreto Semplificazioni“, sehr wichtig, denn nun kann, nachdem das sog. Lex Covid (LG Nr. 3 vom 16. April 2020) für verfassungswidrig erklärt wurde, wieder vermehrt auf die heimische Bauwirtschaft gesetzt werden. Die nun gültigen Bestimmungen ermöglichen es, lokale Bauunternehmen bis zu einer Ausschreibungssumme von 5,385 Mio. Euro, also bis zum EU-Schwellenwert, zu Verhandlungsverfahren einzuladen. Besonders hinsichtlich der Verwendung der Gelder des PNNR ist dies eine vorausschauende Entscheidung. Die Verfahren werden dadurch zudem beschleunigt“, unterstreicht der Präsident des Baukollegiums, Michael Auer.
Wie der Geschäftsleiter des Baukollegiums, Thomas Hasler, erklärt, können nun öffentliche Aufträgen im Interessenbereich des Landes folgendermaßen vergeben werden: „Arbeiten bis zu 149.999 Euro mit Direktvergabe; ab 150.000 Euro und bis zu 999.999 Euro mit Verhandlungsverfahren mit mindestens fünf einzuladenden Wirtschaftsteilnehmern; ab einer Million Euro bis 5.381.999 Euro mit Verhandlungsverfahren mit mindestens zehn einzuladenden Wirtschaftsteilnehmern; erst ab 5,382 Millionen ist ein offenes Verfahren, d.h. eine EU-weite Ausschreibung, notwendig.“