Von: mk
Bozen – Die kontinuierlichen Preissteigerungen bei den Rohstoffen betreffen die Bauwirtschaft stark. Bei den öffentlichen Ausschreibungen hat der italienische Gesetzgeber mit dem sog. Dekret „Sostegni-ter“ die Preisrevisionsklausel bzw. einen Preisausgleichmechanismus verpflichtend eingeführt. Konkret müssen alle öffentlichen Ausschreibungen, die ab dem 28. Jänner 2022 und bis zum 31. Dezember 2023 veröffentlicht werden, diese Klausel verpflichtend enthalten.
„Diese Bestimmung gilt für alle öffentlichen Arbeiten. Damit wird versucht, den außergewöhnlichen Preissteigerungen entgegenzuwirken und es tragen nun nicht mehr die Unternehmen das alleinige Risiko für Preissteigerungen. Im Falle von rückläufigen Preisen profitiert auch die öffentliche Hand – denn dann gibt es einen Ausgleich in die andere Richtung“, erklärt Michael Auer, Präsident des Baukollegiums.
Wie der Geschäftsleiter des Baukollegiums, Thomas Hasler, ergänzt, bestand die Möglichkeit, eine Preisrevisionsklausel bei öffentlichen Ausschreibungen vorzusehen, auch schon vor dem 28. Jänner 2022: „In Südtirol wurde davon aber leider nie Gebrauch gemacht. In Anbetracht der aktuellen Situation sind wir froh, dass die Anwendung der Klausel nun verpflichtend gilt, wenn auch nur für ab dem 28. Jänner 2022 veröffentlichte Ausschreibungen.“
Präsident Auer appelliert an die öffentlichen Stellen, die Preisrevisionsklausel auch bei Ausschreibungen, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, einzuführen: „Die enorme Volatilität der Rohstoffpreise macht es für die Unternehmen praktisch unmöglich, genau zu kalkulieren. Da Ausschreibungen ja geraume Zeit vor Beginn der Arbeiten gemacht werden, ist die Preisrevisionsklausel die einzige Möglichkeit, um die enormen Risiken abzufedern.“