Von: mk
Bozen – Für die Verhandlung zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für die öffentlich Bediensteten wurden bereits mehrere Sitzungen abgehalten, um den Dreijahreszeitraum 2019-2021 durch die neue Gehaltsstruktur für zukünftige neue Mitarbeiter im öffentlichen Dienst endgültig abzuschließen. Zurzeit ist für die Gewerkschaften kein Ende in Sicht.
„Das im Dienst stehende Personal wartet schon seit zu langer Zeit auf eine Anpassung der Gehälter. Wir fordern mit Nachdruck ein baldiges Handeln vonseiten der Politik, damit es zu einem für beide Parteien zufriedenstellenden Abschluss in kürzester Zeit kommen kann!“, erklären die Fachgewerkschaften Öffentliche Dienste von CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB sowie Nursing Up.
Seit Jänner sei die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften neu eingesetzt worden, was wiederum zu Verzögerungen bei den Verhandlungen geführt habe. „Es ist notwendig möglichst schnell die Voraussetzungen für mehr Attraktivität der Arbeit im öffentlichen Dienst zu schaffen. Dies gilt für die Neuzugänge ebenso wie für jene, die bereits im Dienst sind, damit diese nicht kündigen. Wir können keinen Vertrag akzeptieren, in dem einige Bedienstete benachteiligt werden“, so die Gewerkschaften.
Die Gewerkschaften fordern „endlich ein klares Entgegenkommen, damit der notwendige Abschluss der Verhandlungen erfolgen kann“. Der Abschluss des Vertrages 2019-2021 sei Voraussetzung, damit umgesetzt werden könne, was mit Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Sitzung am 16.11.2022 vereinbart worden sei.
„Dem im Dienst stehenden Personal muss endlich der Ausgleich auf die effektive Inflation der Jahre 2019-2020-2021 gewährt werden, der Inflationsvorschuss auf den derzeitigen Vertragszeitraum 2022-2024 soll als Zulage für die vertragslose Zeit zuerkannt werden sowie die Festsetzung der Leistungsprämie 2023 muss erfolgen. Die Bediensteten müssen zeitnah die Zahlung eines Vorschusses erhalten“, so die Gewerkschaften.
Das nächste Treffen findet am 14. März 2023 statt.