Von: luk
Bozen – “Die im aktuellen Landeshaushalt vorgesehenen Geldmittel reichen noch nicht aus, um eine faire Anpassung der Gehälter ab Januar 2025 zu gewährleisten. Zusätzlich braucht es allgemeine Gehaltserhöhungen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes langfristig zu sichern.” Die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes im ASGB haben sich am Montag, den 25. November 2024, zu einer gemeinsamen Sitzung getroffen. Dabei wurde einstimmig festgestellt, dass die derzeit im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel noch nicht ausreichen, um die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst adäquat an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
„Die Sicherstellung der Inflationsanpassung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine notwendige Maßnahme, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten“, so die Vertreter der Gewerkschaften. Ohne eine entsprechende Anpassung drohe eine anhaltende Verschlechterung der finanziellen Situation vieler Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Doch die Inflationsanpassung allein reiche nicht aus. Die Fachgewerkschaften betonen, dass zusätzlich allgemeine Gehaltserhöhungen erforderlich seien, um den öffentlichen Dienst langfristig attraktiv zu machen. „Nur mit einer angemessenen Entlohnung können wir qualifiziertes Fachpersonal gewinnen und halten. Der öffentliche Dienst muss ein konkurrenzfähiger Arbeitgeber bleiben“, so die Gewerkschaftsvertreter.
“Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Es ist nur fair, dass ihre Gehälter nicht nur an die Lebenshaltungskosten angepasst, sondern auch grundsätzlich auf ein Niveau gehoben werden, das der Bedeutung ihrer Arbeit gerecht wird”, so der ASGB.
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