Von: luk
Bozen – Die Landesregierung will in Kürze über den Vergabemodus im außerstädtischen öffentlichen Nahverkehr entscheiden. Einen PPP-Vorschlag lehnte sie heute ab.
Bekanntlich verfallen die derzeitigen Konzessionen zur Führung der nicht schienengebundenen außerstädtischen Linienverkehrsdienste im November kommenden Jahres. Nach diesem Datum muss laut EU-Verordnung Nr. 1370/2007 der Betrieb entweder auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags nach öffentlicher Ausschreibung erfolgen oder von der öffentlichen Verwaltung selbst durch eine In-House-Gesellschaft geführt werden.
“Die EU-Richtlinie sieht auch die Möglichkeit einer PPP-Lösung vor”, führte heute nach der Sitzung der Landesregierung Landeshauptmann Arno Kompatscher aus, die derzeitige Gesetzeslage in Südtirol sehe ein solche derzeit allerdings nicht vor. Aber nicht nur rechtliche Gründe waren ausschaggebend dafür, dass die Landesregierung einen ihr vorgelegten Vorschlag für eine Öffentlich-Private- Partnerschaft zur exklusiven Vergabe der außerstädtischen Dienste heute abgelehnt hat.
Die Landesregierung wolle den Rahmen für die Vergabe selbst vorgeben, betonte Landeshauptmann Kompatscher. Der vorliegende Vorschlag sei ohne Aufruf der Landesregierung eingegangen und entspreche inhaltlich nicht den Vorstellungen des Landes. “Er beinhaltet eine Reihe von Dingen, deren Definition der Landesregierung zustehen”, sagte der Landeshauptmann, “er beinhaltet zudem Punkte, die wir nicht wollen, während andere, die für uns wichtig sind, fehlen.”
Das bedeute nicht, dass eine PPP-Lösung grundsätzlich ausgeschlossen sei. “Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten viele Vergabemodelle geprüft und wird in den nächsten Wochen ihre Entscheidung über den Vergabemodus treffen”, kündigte Landeshauptmann Komaptscher heute an.