Von: mk
Ahrntal/Gitschberg-Jochtal – 73 kleine und mittlere Familienbetriebe im Tourismussektor aus den Ferienregionen Ahrntal und Gitschberg-Jochtal wenden sich in einem offenen Brief an die Landesregierung. Stein des Anstoßes ist die bevorstehende Neuregelung der Ortstaxe. Diese wird als zutiefst ungerecht empfunden.
Die Zielsetzung, dass die Tourismuswerbung durch die Tourismusbetriebe selbst getragen und nicht vom Landeshaushalt finanziert werden soll, werde grundsätzlich mitgetragen, heißt es in dem Brief.
Man verstehe, dass Landesrat Arnold Schuler von den Verbänden wie dem Hoteliers- und Gastwirteverband stark unter Druck gesetzt werde. Doch die Kleinbetriebe fühlen sich vom HGV nicht mehr richtig vertreten, stattdessen gehe es nur noch um die Interessen von Luxushotels.
„In Südtirol bestehen laut ASTAT 10.965 Beherbergungsbetriebe, davon 3.922 gewerbliche. Hiervon entspricht nur die Minderheit von 574 Betrieben der Kategorie vier bis fünf Sterne“ steht in dem Brief. Genau umgekehrt seien aber im HGV-Landesausschuss die Kategorien der Betriebe mit einem bis zwei Sterne überhaupt nicht vertreten. Auch bei den drei Sternen seien es nur 15 Prozent. Über 80 Prozent des Ausschusses bestünden aus Vertretern von vier oder fünf Sternen. „Aus diesem Grund wenden wir uns nun direkt an die Politik, um unserem Anliegen Gehör zu verschaffen“, so die Vertreter der Kleinbetriebe.
Der bisherige Vorschlag, die unterschiedlichen Kategorien von bisher drei Klassen in nur noch zwei Klassen zusammenzufassen, bringe vor allem für die Kategorien der ein bis zwei Sterne, Urlaub auf dem Bauernhof und Privatzimmervermieter eine unverhältnismäßig hohe Erhöhung der Ortstaxe mit sich, heißt es in dem Brief weiter. Der Vorschlag stehe im kompletten Gegensatz zu den Grundsätzen von Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Der mediale Druck der letzten Wochen habe inzwischen auch beim Hoteliers- und Gastwirteverband ein leichtes Umdenken bewirkt. Vom HGV sei zuletzt vorgeschlagen worden, doch bei den bisherigen drei Klassen zu bleiben und für die unterste Klasse (ein bis zwei Sterne) eine Ortstaxe von 1,50 Euro vorzusehen. Doch auch dieser Vorschlag zeige neuerlich auf, welche Ungleichbehandlung die Interessensvertretung für die Kleinbetriebe in Kauf zu nehmen bereit sei – nämlich 76 Prozent Erhöhung für die Kategorie der ein bis zwei Sterne und nur 56 Prozent Erhöhung für die Hotels der vier bis fünf Sterne, schreiben die Vertreter der Kleinbetriebe.
„Wir drohen in Südtirol zunehmend den sozialen Frieden in der Bevölkerung durch die Bevorteilung einiger weniger zu gefährden“, heißt es in dem Brief. Einerseits hätten Luxushotels einen massiv höheren Ressourcenverbrauch (verbaute Fläche, Trinkwasser usw.) und gleichzeitig führe dieser Anteil an Touristen zu mehr Ausverkauf der Heimat, die Wohnungen als Geldanlage kaufen und damit mit die Immobilienpreise in die Höhe treiben würden. Dies verstärke die sozialen Unterschiede der Luxustouristen zur normalen Südtiroler Bevölkerung und führe zu immer weiter fallender Akzeptanz. „Die Tourismusgesinnung stürzt als Folge immer weiter ab“, steht als Warnung in dem Brief.
Kritik wird auch an den neun Belvitahotels geübt, denen eine Ortstaxe von 2,50 Euro – im Verhältnis zu deren hundertfach höherem Nächtigungspreis – für ihre Gäste als zu hoch erscheint. Gleichzeitig sollten die Ein-Sterne-Betriebe eine Ortstaxe von 1,50 Euro bei einem Nächtigungspreis von 30 Euro für Jugendgruppen bezahlen, heißt es in dem Brief.
Die Klein- und Mittelbetriebe verweisen auf das Beispiel Italien: Da es sich bei der Ortstaxe um eine Steuer handelt, hätten sich die meisten italienischen Tourismusgebiete die Höhe der Ortstaxe proportional zum Nächtigungspreis orientiert, so die Klein und Mittelbetriebe. Dabei sei durchschnittlich nicht mehr als ein Euro Ortstaxe je Stern vorgesehen. Im Sinne der „Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ schlagen die Familienbetriebe folgende Varianten für die Neuregelung der Ortstaxe vor.
Bei der ersten Variante ist eine Ortstaxe mit drei Klassen wie bisher vorgesehen: Sie sollte bei Betrieben mit ein bis zwei Sternen einen Euro ausmachen. Dies entspräche einer Erhöhung von 18 Prozent.
Für Betriebe mit drei Sternen werden 1,80 Euro vorgeschlagen, was einer Erhöhung von 50 Prozent entspricht.
Bei Vier- und Fünf-Sterne-Betrieben sollte die Ortstaxe laut Vorschlag drei Euro betragen. Das wäre eine Erhöhung um 87 Prozent.
„Bereits dieser scheinbar niedrige Basissatz führt in unseren Ferienregionen zu einer hohen Gesamtortstaxe von 1,90 Euro für die niedrigsten Kategorien, da die lokale Erhöhung – welche zumeist voll ausgereizt wird – immer noch dazu zu rechnen ist“, erklären die Klein- und Mittelbetriebe.
Bei der zweiten Variante würde die Ortstaxe für Ein- bis Frei-Sterne-Kategorien auf eine Klasse zusammengeführt. Diese sollten 1,80 Euro einheben, was einer Erhöhung zwischen 50 und 112 Prozent gleichkomme. Bei vier Sternen werden vier Euro vorgeschlagen (Erhöhung von 150 Prozent), während es bei fünf Sternen fünf Euro sein sollten (Erhöhung von 212 Prozent).
Diese Variante mit dem hohen Wert von 1,80 Euro ist für die unteren Kategorien dann akzeptabel, wenn keine lokale Erhöhungen auf Gemeindeebene mehr hinzukommen können, weshalb die höchste Kategorie hier auf das gesetzliche Maximum angehoben wurde.
„Für uns ist wichtig, dass die Gesamtortstaxe (Basissatz vom Land plus Erhöhung durch Gemeinde) für die niedrigste Kategorie unterhalb der psychologisch wichtigen Schwelle von zwei Euro verbleibt“, erklären die Klein- und Mittelbetriebe in dem Brief.