Von: luk
Bozen – Das Kassationsgericht hat im Jahr 2014 durch ein Urteil verfügt, dass der Nationale Kollektivvertrag sowohl für Allgemeinmediziner, als auch für Kinderärzte in Südtirol Anwendung finden musss. „Das Land wird, wie schon bei den Hausärzten, nun auch für die frei wählbaren Kinderärzte Vertragsverhandlungen führen, die sich im Rahmen dieses Qualitätspaktes bewegen“, bestätigt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.
Durch den Qualitätspakt soll die Zusammenarbeit der konventionierten Ärzte im Rahmen der vernetzten Gruppenmedizin verstärkt werden. Durch gezielte Förderungen durch Land und Sanitätsbetrieb soll das gemeinsame Ziel für die flächendeckende und bürgernahe Betreuung zu sorgen und die Krankenhäuser zu entlasten erreicht werden. Dies gilt im Zusammenhang mit der Betreuung von chronischen Krankheiten, für die Übernahme der Betreuung von Neugeborenen durch Kinderärzte freier Wahl, für die Zusammenarbeit von Krankenhaus und Territorium, im Bereich der Vorbeugung von Misshandlung und Gewalt, für die vorzeitige Erkennung von sozialen Härtefällen und Störungen der neurologischen Entwicklung sowie bei der Förderung zur Teilnahme an Impfprogrammen. Auch ist das Erbringen von zusätzlichen Leistungen, wie telefonische Erreichbarkeit, Eintragung der Ticketbefreiung aus Einkommensgründen, Ausstellen von bestimmten ärztlichen Zeugnissen vorgesehen, die bereits im noch gültigen Landesvertrag genannt waren. Weiterentwicklungen soll es auch im Bereich der Förderung von Kinderärzten geben, die eine höhere Anzahl an Kindern übernehmen, darunter vor allem Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z.B. einer Behinderung). Zudem fördert das Land durch Gewährung von Zuschüssen für die Ambulatorien die Niederlassung frei wählbarer Kinderärzte.
Die Mehrkosten für den Qualitätspakt für die Versorgung durch die frei wählbaren Kinderärzte betragen 800.000 Euro, welche die bereits an den noch gültigen Landesvertrag zugewiesenen 1,2 Mio. Euro ergänzen.