Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Voraussetzungen für eine Untertunnelung der Passeirer Straße bei Saltaus geschaffen.
In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Mussner die technischen Vorgaben für die Planung der Untertunnelung der Passeirer Straße bei Saltaus genehmigt. Geplant sind demnach eine neue Brücke über den Saltauser Bach, eine 265 Meter lange Untertunnelung der Staatsstraße 44 im Bereich des Ortskerns und im Norden und Süden geeignete Zu- bzw. Ausfahrten zum Ort. Der gesamte Eingriffsbereich erstreckt sich über 560 Meter.
Die bestehende Passeirer Straße verläuft derzeit mitten durch das Ortszentrum von Saltaus in der Gemeinde St. Martin in Passeier. Der Durchzugsverkehr stellt folglich eine große Belastung für die Einwohner der Ortschaft dar. Die Landesverwaltung hatte deshalb gemeinsam mit der Gemeinde mehrere alternative Trassen der Staatsstraße 44 studiert, um den Ortskern zu entlasten. “Eine Neutrassierung wurde als Option verworfen, weil sie zu viele Probleme und Kosten zur Folge gehabt hätte”, erklärte heute Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Man habe sich daher für Eingriffe in einzelnen Abschnitten entschieden.
“Dabei war es uns wichtig, die Trasse möglichst landschaftsschonend zu planen und zudem eine erhebliche Lärmentlastung für das Dorf Saltaus zu erzielen”, erklärt Tiefbaulandesrat Florian Mussner die Entscheidungen. Unter diesen Rahmenbedingungen und nach der Gegenüberstellung verschiedener Lösungen hatte sich die Landesregierung am 7. Februar für die sogenannte Tunnelvariante ausgesprochen, die von der Gemeinde St. Martin in Passeier bevorzugt wird. “Diese Variante hat den Vorteil, dass sie keine neue Anbindung an das Dorf notwendig macht und nur einen halben Kilometer der Straße betrifft”, so der Landesrat.
Das Land investiert in dieses Bauvorhaben 13,664 Millionen Euro. Die Gemeinde St. Martin in Passeier übernimmt die Kosten für die neue Zufahrtsstraße talauswärts und die notwendig gewordene zwischengemeindliche Änderung des Bauleitplans. Im Laufe des heurigen Jahres wird die Ausschreibung der Planung des Bauvorhabens in die Wege geleitet.