Ansuchen über digitales SPID-System

Pendlerbeitrag: Ansuchen heuer ab 16. April möglich

Donnerstag, 29. März 2018 | 12:15 Uhr

Von: luk

Bozen – Die online-Dienste der Landesverwaltung werden schrittweise auf das SPID-System umgestellt. Gemäß den staatlichen Vorgaben können also immer mehr Dienste nur mehr mit einem digitalen Zugangsschlüssel genutzt werden. Das ist entweder der SPID oder die aktivierte Bürgerkarte samt Lesegerät. „Diese Umstellung auf das SPID-System wurde nun auch für den Fahrtkostenbeitrag gemacht und gleichzeitig wollten wir den Bürgern Zeit geben, sich den SPID zu beschaffen“, sagt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Auf seinen Antrag hat die Landesregierung die diesjährige Frist für die Abgabe der Gesuche für die Gewährung von Pendlerbeiträgen verschoben und kleineren formellen Änderungen zugestimmt. Die Ansuchen für Fahrtkostenbeiträge für das Jahr 2017 können heuer im Zeitraum vom 16. April bis 29. Juni an das Landesamt für Personenverkehr gerichtet werden. Der Dienst ist nur online zugänglich.

Die Kriterien für die Ansuchen bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Im Jahr 2017 sind insgesamt 4022 Anträge eingegangen. 3800 Ansuchen um Fahrtkostenbeitrag wurden abgewickelt. Derzeit werden diese schrittweise ausbezahlt. Insgesamt wurden dafür 2,4 Millionen Euro investiert. „Der Pendlerbeitrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung besonders für jene Pendler, die einen sehr langen, umständlichen Weg zur Arbeit haben oder die wegen der Strecke oder der Arbeitszeiten nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können“, sagt Mussner. Beiträge von weniger als 200 Euro werden grundsätzlich nicht ausbezahlt. Im Schnitt liegt die Höhe der ausbezahlten Beiträge bei rund 620 Euro. Die höchsten ausbezahlten Beiträge liegen bei 2000 Euro.

Wer hat Anspruch?

Anrecht auf den Pendlerbeitrag haben Arbeitnehmer, die bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln täglich eine insgesamte Wartezeit von mindestens 60 Minuten in Kauf nehmen müssen und mehr als zehn Kilometer von der nächsten in Frage kommenden Haltestelle entfernt wohnen. Es haben allerdings nur die Pendler Anspruch, die mindestens 120 Tage im Jahr mehr als 18 Kilometer zum Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst im (mindestens) Halbstundentakt verkehrt. Dazu kommen Kriterien wie die Nicht-Übereinstimmung von Arbeitszeiten und Fahrplänen. Bei einem Überschreiten des Bruttogesamteinkommens von 50.000 Euro wird kein Beitrag gewährt.

Antrag stellen

Für den Antrag um den Fahrkostenbeitrag ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig.

 

Infos zu den Pendlerbeiträgen:

www.provinz.bz.it unter der Rubrik “Meistgenutzte Dienste”

Bezirk: Bozen