Von: mk
Bozen – Ab dem 1. September 2018 gilt für die Straßenwärter und die spezialisierten Straßenwärter ein neuer Kollektivvertrag. Damit einhergehen Neuerungen in den Bereichen der Arbeitszeiten, des Bereitschaftsdienstes, der Teilzeit und der Überstunden. Die Landesregierung hat dazu Geldmittel in der Höhe von insgesamt 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (533.333 Euro für das Jahr 2018, jeweils 800.000 Euro für die Jahre 2019 und 2020).
“Die Mitarbeiter des Straßendienstes leisten täglich eine wichtige Arbeit, die oftmals kaum Beachtung findet. Doch nicht nur im Winter, sondern im gesamten Jahr tragen die Arbeiten an und neben der Straße dazu bei, dass wir alle sicher von einem Bestimmungsort zum nächsten Gelangen”, hebt Personallandesrätin Waltraud Deeg hervor, auf deren Vorschlag die Landesregierung den Entwurf des dezentralen Kollektivvertrags für das Personal des Straßendienstes genehmigt hat. Eine arbeitsrechtliche Verbesserung der rund 450 Straßenwärter des Landes sei daher mehr als angebracht und gerechtfertigt.
So sieht der neue Kollektivvertrag unter anderem eine eindeutige Regelung im Hinblick auf die Arbeitszeit vor, die in Normal- und Sonderdienste unterteilt wird. Im Hinblick auf den Bereitschaftsdienst wurde die Beobachtung der Wetterverhältnisse mitaufgenommen und eine Erhöhung des Überstundentarifs von 11 auf 18 Prozent vorgenommen. “Die 450 Straßenwärter unseres Landes kümmern sich um über 2800 Straßenkilometer und tragen dazu bei, dass Pendler und Gäste, aber auch Waren und Dienstleistungen sicher an ihren Bestimmungsort kommen”, so Deeg.