Von: luk
Bozen – Ab dem 1. Februar 2025 treten die Neuerungen bei der Verschreibung von medizinischen Produkten für Personen mit Inkontinenz in Kraft. Es gibt ein monatliches Budget und weniger Bürokratie bei der Beantragung.
Mit einem Beschluss von Ende 2024 hat das Land Südtirol eine neue Regelung für die Verschreibung und Abgabe sämtlicher medizinischen Produkte eingeführt. Die Neuerungen betreffen die Hilfsmittel für inkontinente Personen, wobei auch das Verzeichnis der zugelassenen Produkte aktualisiert wurde.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeitete in den vergangenen Monaten an der Umsetzung eines neuen Systems, das eine Vereinfachung für die Patientinnen und Patienten darstellt. Ab dem 1. Februar 2025 erfolgt der gesamte Verschreibungs- und Genehmigungsprozess computergestützt und fällt in die Verantwortung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin (Facharzt, Allgemeinmediziner oder Kinderarzt freier Wahl). Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr beim Sprengel die Genehmigung in Papierform einholen. Die Behandelten verlassen also bereits mit der Ermächtigung die Arztpraxis und können damit direkt eine Apotheke aufsuchen. Der Arzt oder die Ärztin legt die Dauer dieser Genehmigungen fest.
Für Genehmigungen, die ab dem 1. Februar 2025 erteilt werden, wird der entsprechende Betrag über die Gesundheitskarte abgerufen. Die Patientinnen und Patienten können die geeigneten Produkte dann monatlich in der Apotheke abholen. Die Höhe des Betrages hängt von der ärztlichen Beurteilung ab: Der Arzt, die Ärztin gibt auf einer Skala von fünf Schweregraden der Inkontinenz an, in welchem Stadium sich der oder die Anspruchsberechtigte befindet, und das Budget wird auf dieser Grundlage zugewiesen.
Genehmigungen, die vor dem 31. Jänner 2025 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
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