Von: mk
Bozen – Der Warenverkehr und der gewerbliche Verkehr innerhalb Italiens und mit dem Ausland, nach Österreich und weiter nach Deutschland und in andere EU-Mitgliedsländer bleibt trotz des Covid-19 zurzeit aufrecht. Dies teilt die Handelskammer in einer Presseaussendung mit.
Gestern kündigte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz die Schließung der Grenzübergänge nach Italien an. Darüber hinaus sprach er eine Reisewarnung für Italien aus und forderte die Österreicherinnen und Österreicher in Italien zur Rückkehr in ihr Heimatland auf. Die Nachricht war durch einen Artikel in der Zeitung „Der Standard“ vorweggenommen worden und wurde kurz darauf vom Tiroler Landeshauptmann Günther Platter der APA-Agentur bestätigt.
Die österreichischen Behörden berichteten, dass sie sich bezüglich der Schließung der Grenzen mit der italienischen Regierung abgesprochen hätten. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtete hingegen, dass die Schließung in Wirklichkeit nur dem italienischen Botschafter in Wien mitgeteilt wurde, nachdem bereits eine Entscheidung getroffen worden war. Die italienische Botschaft brachte ihre ablehnende Haltung in einem Schreiben zum Ausdruck, worauf ein Telefongespräch zwischen den Außenministern beider Länder erfolgte.
Die Verordnung Nr. 87 des BMSGPK (Sozialministerium) sieht neue Maßnahmen für die Einreise aus Italien vor. Die Verordnung besagt, dass Personen, die aus Italien nach Österreich einreisen wollen, im Besitz eines ärztlichen Zeugnisses (in deutscher, englischer oder italienischer Sprache) sein müssen. Dieses muss nachweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Attest darf bei der Einreise nach Österreich nicht älter als vier Tage sein. Personen ohne Bescheinigung wird die Einreise verweigert.
Ausnahmen von der Verordnung gelten für österreichische Staatsbürger, die nach Österreich zurückkehren. Diese sind jedoch verpflichtet sich für 14 Tage in eine freiwillige Quarantäne zu begeben, die bei einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 früher beendet werden kann.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist möglich, sofern der Nachweis der Durchreise erbracht werden kann. Die Verordnung gilt nicht für den Güter- und Wirtschaftsverkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung), die weiterhin normal fortgeführt werden können. Die Verordnung tritt heute in Kraft und läuft am 3. April 2020 aus.
Die österreichische Regierung hat den Flugverkehr mit Italien eingestellt und der Bahnverkehr der ROLA (Rollende Landstraße) wird nur noch auf der Strecke Wörgl-Brenner betrieben. Personenzugverbindungen der ÖBB sind bis zum 3. April gestrichen.
Weitere Informationen gibt der Bereich Internationalisierung der Handelskammer, Tel. 0471 945 656 – 692, E-Mail: international@handelskammer. bz.it.