Von: bba
Bozen – Immer wieder hören wir vom Bienensterben und Pflanzenschutzmitteln als dessen Ursache. Albert Einstein soll bereits 1949 gesagt haben: „Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, keine Menschen mehr.“
Dass ohne Bienen gar nichts geht, scheint noch nicht begriffen worden zu sein: die Situation ist ernst. Es ist höchste Zeit, das Landesgesetz zu erneuern, um den Schutz der Bienen zu gewährleisten. Darauf weist die Bioland Imkereigruppe eindringlich hin.
“Die Zeit der Obstblüte ist immer auch die Zeit der Bestäubung durch die Biene; das Ausbringen der Stöcke ist zwischen Kernobstbetreibern und Imkern seit jeher geregelt und gehört den guten Gepflogenheiten in der Landwirtschaft an. Nun verläuft die gegenseitige Rücksichtnahme vorwiegend zur Zufriedenheit aller, jedoch gibt es Regelungen, die als Grundlage zum Schutz der Biene neu überarbeitet werden sollen”, so die Bioland Imkereigruppe.
Es sei offensichtlich, dass das Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, nicht ausreichend ist, sagt Romana Schuster, Gruppensprecher-Stellvertreterin der Bioland Imkereigruppe. Und der Gruppensprecher Franz Laimer: „Blühende Pflanzen dürfen in keinem Falle und zu keinem Zeitpunkt mit bienengefährlichen Mitteln behandelt werden.“ Die Bioland Imker fordern deshalb eine Überarbeitung des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, ff mit folgenden Argumenten:
“· Ein wesentlicher Punkt ist der, dass Bienenvölker auch vor und nach der Apfelblüte in der Nähe der Obstbauanlagen stehen. Nun werden bereits vor der Blüte mehrere Insektizid-Spritzungen empfohlen, welche die Entwicklung der Bienenvölker stark bremsen können.
· Die Höhenlagen mit gestaffelter Aufhebung der Verbote kommt dem Bienenschutz nicht vollständig nach: Auch das Apistox-Projekt (Projekt der Laimburg zur Beobachtung von Bienenvölkern im Südtiroler Apfelanbau) hat festgestellt, dass bei Aufhebung in den unteren Höhenlagen bei den Bienen weiter oben erhöhter Totenfall stattfindet.
· Die Aufhebung erfolgt nach den obstbaulichen Kriterien der ‘Ende der Blüte’; rein phänologisch ist das korrekt, trotzdem befinden sich weiterhin recht viele offene Blüten am Baum, je nach sortenunterschiedlichen Bepflanzungen und geografischen Exponiertheiten.
· Blühender Unterwuchs muss vor der bienengefährlichen Spritzung gemäht werden. Manche Bauern mulchen bereits eine Woche beziehungsweise Tage früher, weshalb wieder neue Blüten aufgehen.
· Die Termine zur Spritzung werden vom Südtiroler Beratungsring vorgeschlagen; das ist so vom Landesgesetz vorgesehen, birgt jedoch etlichen Konfliktstoff in sich, da die Prioritäten Pflanzenschutz versus Bienenschutz ausgespielt werden (zum Beispiel kam es 2014 wegen der Besenwuchs-Spritzungen zu Bienenvergiftungen): Aus diesem Grund kam es zur ersten Apistox-Studie.
Die Biene ist unser wichtigstes Tier in der Landwirtschaft, das hören wir immer wieder, sie ist auch ein Bioindikator, aber nicht nur. Auch andere Nützlinge sind von den bienengefährlichen Behandlungen betroffen, auch wenn sie in den Landesgesetzen nicht vorkommen. Die Bioland Imkereigruppe fordert die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Obstwirtschaft, Imkerei und weiteren Interessensvertretern zur Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zum Thema ‘Ausbringungen von bienentoxischen Pflanzenschutzmitteln’ während des gesamten Jahres, da die Maßnahmen nur während der Apfelblüte nicht ausreichend sind. Wir hoffen hier im Interesse aller in der Landwirtschaft Tätigen und der gesamten Südtiroler Imkerschaft zu agieren und stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.”
Ein sehenswerter Film zum Thema Bienen und Bienensterben ist der Schweizer Film “More than honey”: