Von: luk
Bozen – Fürs neue Personal-Landhaus in Bozen sind die juridischen und urbanistischen Hürden gemeistert. Nun werden endgültiges Projekt und Ausführungsprojekt erstellt.
Noch im Juli heurigen Jahr soll das endgültige Projekt für das neue Landhaus in der Rittnerstraße in Bozen genehmigt werden. Bis Jahresende soll dann auch das Ausführungsprojekt für das neue Gebäude, in dem die Landesabteilung Personal untergebracht wird, genehmigt sein. Wenn also alles laut Programm weitergeht, kann der Antrag für die Ausschreibung der Arbeiten im Juli 2018 gestellt werden. Schlußendlich fertig gebaut sein soll das neue Landhaus dann im Juni 2020. „Nun sind die juridischen und raumplanerischen Fragen geklärt, die das Verfahren verzögert haben“, teilt das Ressort für Hochbau des Landes mit. „Der zeitliche Rückstand bei der Projektabwicklung hängt nicht mit den Entscheidungen der Landesverwaltung zusammen, er ist vielmehr auf eine Reihe verwaltungsexterner Abläufe zurückzuführen, wie die Besitzübertragung, die Abänderung des Bauleitplans, die Änderung des Durchführungsplans für die Zone übergemeindlicher öffentlicher Einrichtungen und die Frage der Gebäudeabstände“, teilt das Hochbauressort mit.
Die bisherigen Etappen
Ende 2009 hatte die Landesregierung nach dem ergebnislosen Ausgang einer Marktanalyse beschlossen, ein Gebäude am Anfang der Rittnerstraße mit den Hausnummern 5, 7 und 9 (Palais Christanell) anzukaufen, abzubrechen und an dessen Stelle ein neues Bürohaus für die Landesabteilung Personal mit 150 Arbeitsplätzen zu errichten. Im Februar 2010 wurde die einvernehmliche Enteignung durchgeführt. Ideen für das neue Bauvorhaben lieferte ein 2011 ausgeschriebener Projektierungswettbewerb. Auf der Basis des Siegerprojekts von Davide Scagliarini und Orazio Basso aus Padua wurde der Bauleitplan geändert und die Gebäudehöhe von 27 auf 33 Meter angehoben sowie der Abstand zwischen den Gebäuden von zehn auf drei Meter verringert. Auf die Bauleitplanänderung reagierten die Gemeinde Bozen mit einem negativen Gutachten und der Besitzer eines Nachbargebäudes mit einem Rekurs.
Weitere Schritte hin zu einer Lösung
„Diese Fragen wurden durch das Urteil des Verfassungsgerichts vom Juli 2012 geklärt; die Landesverwaltung konnte nichts anderes tun, als die entsprechenden Zeiten abzuwarten“, heißt es aus dem Landesressort für Hochbau. Die Verhandlungen mit dem Besitzer des benachbarten Gebäudes (derzeitiger Sitz der Landesabteilung Personal) für den Anbau kamen 2012 zu keinem positiven Ergebnis. Einen Monat später verkaufte der Besitzer das Gebäude an die Genossenschaft Raiffeisenverband Südtirol. Mit diesem wurde im Juli 2014 vereinbart, das neue Gebäude an das Haus in seinem Besitz anzubauen. Danach wurde sofort der Antrag für die Änderung des Durchführungsplans für die Zone übergemeindlicher öffentlicher Einrichtungen gestellt, die im November 2015 genehmigt wurde. Die Projektierung ging schließlich 2016 weiter. Im Juli desselben Jahres wurde das Vorprojekt genehmigt. Die Gemeinde Bozen hat im heurigen Februar die raumordnerische Übereinstimmung bestätigt.