Von: luk
Bozen – Das staatliche Stabilitätsgesetz Nr. 190 vom 23. Dezember 2014 regelt unter anderem die Privatisierung von Betriebsgebäuden. In Südtirol beträfe dies vor allem landwirtschaftliche Betriebe. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas informierte sich über die Hintergründe.
„Zur Privatisierung von Betriebsgebäuden sind Einzelunternehmer zugelassen, die zwischen dem 31. Oktober 2015 und dem 1. Januar 2016 tätig gewesen sind“, hält Blaas in einer Aussendung einleitend fest. „Einzelbetriebe, die ihren Betrieb verpachtet haben, können von der Möglichkeit der Privatisierung des Betriebsgebäudes keinen Gebrauch machen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe und Beherbergungsbetriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof im Pauschalsystem. Die Privatisierung können auch Schenkungsbegünstigte oder Erben vornehmen, insofern das Unternehmen weitergeführt wurde“, entnimmt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete aus den vorliegenden Informationen.
„Privatisiert werden können Wohnungen der Katasterkategorie A (ausgenommen der Kategorie A10), insofern die Wohnungen beispielsweise als Zimmervermietung und ausschließlich betrieblich genutzt wurden. Betriebsgebäude, die unter die Kategorien A10, B, C, D und E fallen, worunter sich beispielsweise Büros oder Gaststätten befinden, haben die betriebliche Eigenschaft, wenn sie im Inventar aufscheinen oder im Abschreibungsregister angeführt sind“, informiert Blaas mit Blick auf die vorhandenen Unterlagen.
„Die Südtiroler Landesregierung geht nicht von einer erhöhten Zahl von Betriebsschließungen aufgrund der Möglichkeit der Privatisierung von Betriebsgebäuden aus“, beschreibt Walter Blaas. „Eher werde davon ausgegangen, dass es zu Veränderungen in der Betriebsstruktur kommen werde, da nur bestimmte Teile im Sinne der urbanistischen Vorgaben genutzt werden können“, unterstreicht der Freiheitliche Landtagsabgeordnete mit Blick auf die vorgelegte Antwort auf seine Anfrage und der Ankündigung die weitere Entwicklung zu verfolgen.