Von: mk
Bozen – Das auch in Südtirol bekannte Lyoness System ist von der Antitrust-Behörde mit einer Strafe von 3,2 Millionen Euro abgestraft worden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hin. Das System drehte sich um eine kostenpflichtige Rabatt-Karte, mit der Kundinnen und Kunden in bestimmten Geschäften beim Einkauf “Geld sparen” konnten. Doch die Organisatoren des Systems hätten mit der “Karriere” der Mitarbeitenden große Gewinne erzielt.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat nach Abschluss eines langen und komplexen Untersuchungsverfahrens festgestellt, dass das von Lyoness Italien Srl verwendete System zur Bewerbung des Kaufmodells „cashback“ (d.h. Rückgabe eines prozentuellen Anteils des an konventionierte Betriebe gezahlten Kaufpreises) inkorrekt sei, da es ein Pyramidensystem darstelle, was vom Verbraucherschutzkodex als eine auf jeden Fall irreführende Geschäftspraxis eingestuft werde.
Das Bewerbungssystem habe die Vorteile dieses Cashback-Systems nur als Vorwand verwundet und habe in Wirklichkeit auf Rekrutierung einer hohen Anzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Verkaufsbeauftragte beruht. „Waren diese ‚beigetreten‘, wurde von ihnen eine sehr hohe ‚Eintrittsgebühr‘ von 2.400 Euro verlangt, um das erste Kommissions-Level zu erreichen, und die ‚Karriere‘ als Lyconet Premium Marketer beginnen zu können. Daraufhin mussten die Marketer andere Verbraucherinnen und Verbraucher anwerben, und weitere Zahlungen tägtigen, um einen ‚Karrierefortschritt‘ zu erreichen“, erklärt die VZS.
Im Zuge des Untersuchungsverfahrens sei festgestellt worden, dass das Cashback-System in Wirklichkeit nur einen sekundären Rang im wirtschaftlichen Umsatz des Systems Lyoness innehatte (in etwa ein Sechstel der gesamten Einnahmen). Die Erreichung von hohen Levels bei den Shopping Points (der Entgeltmechanismus des Zahlungsplans) sei nämlich nur möglich, wenn die teilnehmenden Verbraucher oder die von ihnen rekrutierten Personen weitere Summen einzahlen. Wie festgestellt wurde, hätten mehrere zehntausende Verbraucherinnen und Verbraucher diese Summen eingezahlt, um in das System aufgenommen und darin bleiben zu können, und nur ganz wenige Subjekte hätten es geschafft, effektiv relevante Positionen zu erreichen.
„Die Regulierungsbehörde hat des Weiteren festgestellt, dass die Methoden, mit denen die Eigenschaften, die Bedingungen und Fristen des Systems vorgestellt wurden, irreführend waren; die einzelnen Aspekte wurden weder bei Events noch auf den Webseiten angemessen erklärt. Auch fehlten auf den Webseiten einige Angaben, die für Verträge im Fernabsatz notwendig sind, wie z.B. Informationen über die Behandlung von Beschwerden, über das Rücktrittsrecht und den Gerichtsstand“, erklärt die VZS abschließend.