Von: luk
Bozen – Derzeit wird im Landtag das neue Raumordnungsgesetz behandelt. Ein besonderes Novum wird das Festlegen der Siedlungsgrenzen sein, welche die Gemeinden für ihre Orte erstellen müssen. Natürlich bedeutet dies, dass auch Gründe verbaut werden können, sofern sie innerhalb der Siedlungsgrenzen sind.
„Südtirol ist ein Land mit vielseitigen, landwirtschaftlichen Produkten. Darunter spielt der Wein eine besondere Rolle, welcher international verkauft und in der Gastronomie gelobt wird. Die Weine sind somit besonders herausragende Botschafter unserer Heimat. Natürlich wächst der Wein nicht überall und wenn gute Weinlagen verbaut werden, so gehen diese unwiderruflich verloren. Dieser Verlust muss den Gemeinden bei der Einführung der Siedlungsgrenzen bewusst sein“, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete Sigmar Stocker in einer Aussendung.
„Damit dieses Bewusstsein geschärft wird, wurde mir ein Änderungsantrag im Landtag angenommen, der Folgendes fordert: Verwaltungen von Städten und Gemeinden, welche Weinbau auf ihrem Gemeindegebiet betreiben können, sollen die Weinfachwelt zur Qualität der vorhandenen Weinlagen im Gemeindegebiet anhören. Bevor die Städte und Gemeinden mit Weinbau ihre Siedlungsgrenzen definieren, sollen Kellermeister, Kellereien oder Verbände, welche mit dem Weinbau zu tun haben, bei den Gemeindeverwaltern vorsprechen können und die Gemeinderäte in Kenntnis setzen, welche Lagen wichtig für eine künftige Weinproduktion sind. Dies ist deshalb wichtig, weil viele Gemeinderäte natürlich nicht über das entsprechende Fachwissen verfügen können. Es handelt sich also um eine Sensibilisierungsmaßnahme für Gemeindeverwaltungen vor einer tiefgreifenden Entscheidung“, so Stocker weiter.
„Ich danke dem Landtag für die Annahme dieses Antrages, aber vor allem auch dem zuständigen Landesrat Richard Theiner für seine Sensibilität, welcher den Weinbau auch als kulturhistorisches Gut für Südtirol bezeichnet hatte“, so Stocker abschließend.