Von: luk
Bozen – Die Voraussetzungen für den Übergang des Verwaltungspersonals der Justiz an die Region wurden gestern (1. Juni) nach einer Marathonsitzung geschaffen.
Nach elfstündigen Verhandlungen war es gestern am späten Abend so weit: Die Verhandlungsdelegation der Region um Generalsekretär Alexander Steiner und die Gewerkschaften, welche die fast 400 Verwaltungsangestellten der Justiz in der Region Trentino-Südtirol vertreten, haben sich auf die Bedingungen des Übergangs des Verwaltungspersonals des Gerichtswesens zur Region Trentino-Südtirol verständigt.
Von einem wichtigen Ergebnis sprechen der Präsident der Region, Arno Kompatscher, und sein Stellvertreter Ugo Rossi: “Nach monatelangen Verhandlungen und Gesprächen mit den Gewerkschaften und dem Ministerium und vielen Zugeständnissen unsererseits, ist es gestern Abend zeitgerecht gelungen, diese delikate Verhandlungsphase abzuschließen.”
Dieser Abschluss stellt nach den Worten von Kompatscher und Rossi eine grundlegende Voraussetzung dar, um die von der Regierung der Region übertragenen Zuständigkeiten im Bereich des Gerichtswesens wahrnehmen zu können, mit dem Ziel “das Territorium zu stärken, die Verwaltung effizient aufzustellen und damit die Arbeit des Gerichtswesens zu unterstützen”.
Das gestern erzielte Ergebnis kann nun, wie von der Durchführungsbestimmung vorgesehen, bis 6. Juni nach Rom übermittelt werden, um das nötige Einvernehmen des Ministeriums zu erhalten. Bei den Verhandlungen ging es um die Einstufung des Personals, das sich für den Übergang vom Staat zur Region entscheidet. Dabei ging es um die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, Laufbahnentwicklungen und Umschulungen. Dem neuen regionalen Verwaltungspersonal des Gerichtswesens wurde demnach eine Gehaltserhöhung von mindestens sieben Prozent ab der neuen definitiven Einstufung mit Jahresbeginn 2018 zugesagt. Da das Personal bereits zum 1. Juli 2017 zur Region übertritt, wurde für das zweite Halbjahr 2017 für jeden Bediensteten noch eine einmalige Zulage vorgesehen.
Parallel zu den Personalverhandlungen gehen die Arbeiten für die Schaffung einer Agentur zur Unterstützung des Gerichtswesens weiter, in deren Verwaltungsrat auch das Justizministerium vertreten sein wird, “um eine unabhängige und autonome Verwaltung dieser unserer neuen Zuständigkeit zu sichern”, betonen der Präsident und der Vize-Präsident der Region, Kompatscher und Rossi.
Am 29. Dezember 2016 hatte der Ministerrat in Rom mit der Genehmigung der entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut den Weg frei gemacht hat für die Übertragung von Befugnissen für die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder Südtirol und Trentino. Die Durchführungsbestimmung sieht vor, dass mit 2017 die Region Trentino-Südtirol für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter einschließlich des Verwaltungspersonals zuständig ist. Ausgenommen ist das Richterpersonal einschließlich jenes der Staatsanwaltschaft. Zudem gehen auch die Gerichtssitze, sofern im Besitz des Staates, kostenlos ins Eigentum der Region beziehungsweise der Länder über.