Öffentliche Körperschaften können über Elektronsichen Markt Reinigungszubehör beziehen

Reinigungsmittel im Schaufenster der AOV 

Donnerstag, 10. Mai 2018 | 10:52 Uhr

Von: luk

 

Bozen – Gestern Nachmittag (9.Mai)  hat die Landesvergabeagentur (AOV) auf ihrer neu gestalteten Online-Plattform die Einladung an Unternehmen bekanntgemacht, ihr Angebot für Reinigungsmitteln und -zubehör im Elektronischen Markt(EMS) zu veröffentlichen. Der Direktor der AOV, Thomas Mathà, lädt Südtiroler Hersteller und Großhändler ein, sich daran zu beteiligen.

Marktteilnehmer sind somit aufgerufen, in diesem Online-Schaufenster der AOV für die Körperschaften, fünf Produktgruppen anzubieten: Reinigungsprodukte, Reinigungsausrüstung, Einwegprodukte, Elektrogeräte für die persönliche Hygiene und Reinigung sowie Produkte zur Abfallsammlung. Bislang hatten Südtirols Körperschaften, vor allem Schulen und kleinere Gemeinden, die ihre Reinigungsarbeiten nicht an Drittfirmen ausgeben, Reinigungsmaterial im Gesamtwert von etwa einer Million Euro eingekauft – über Direktaufträge oder eigene Ausschreibungen.

Die Anbieter der fünf Produktgruppen sind angehalten, bei jedem Produkt anzuführen, ob es den Mindestumweltkriterien (MUK, ital. CAM) entspricht, die das Umweltministerium festgelegt hat, oder ob es möglicherweise andere europäische Siegel umweltfreundlicher Produkte führen darf. Öffentliche Verwaltungen müssen nämlich diese Mindestumweltkriterien einhalten.

Größere Übersicht über Anbieter und Bedingungen

Genau darin besteht der größte Vorteil dieses Online-Instruments zur Beschaffung von Produkten, wie es der Direktor im Beschaffungsamt, Hans Parigger, unterstreicht: Für Schulen oder kleinere Gemeinden war es beispielsweise oft aufwändig festzustellen, ob ein Produkt eines Anbieters den Umweltkriterien entsprach. “Künftig hat der Einkäufer eine Übersicht über die infrage kommenden Reinigungsmittel”, sagt er. Zudem gebe es den Körperschaften die Sicherheit, dass die Produkte Qualitäts- und Umweltvorgaben erfüllen.

Die AOV erwägt zudem, für diese Produktgruppe eine Sammelbeschaffung auszuschreiben. Eine Sammelausschreibung würde den Einkauf von Standardprodukten für öffentliche Verwaltungen noch weiter vereinfachen – und wahrscheinlich auch preisgünstiger machen. “Die Beschaffung über den EMS ist ein erster Schritt. Zurzeit arbeiten wir an anderen Rahmenabkommen für Sammelbestellungen. Falls von den Körperschaften erwünscht, werden wird anschließend diesen weiteren Schritt machen”, sagt der Direktor des Bereichs Beschaffungsstrategien in der AOV, Dario Donati. Im Elektronischen Markt hingegen bleibt es der Körperschaft überlassen, den Liefervertrag mit dem Anbieter im Elektronischen Markt zu schließen.

Bezirk: Bozen