Von: apa
Der vor einer Woche festgenommene Signa-Gründer René Benko muss vorerst bis Ende Februar in Untersuchungshaft bleiben. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat heute (Freitag) die wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr über Benko verhängte U-Haft um einen Monat verlängert. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus. Spätestens am Freitag, dem 28. Februar, muss neuerlich über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden.
Ursprünglich hätte bis Freitag kommender Woche über die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragte Verlängerung der U-Haft entschieden werden sollen, aus terminlichen Gründen sei die Haftprüfungsverhandlung aber um eine Woche vorgezogen worden, teilte das Landesgericht mit.
Laut Gesetz muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft immer noch vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach spätestens 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen und der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, auch dann ist eine Haftprüfungsverhandlung anzuberaumen.
Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist innerhalb von drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht (OLG) Wien möglich. Die Verteidigung habe keine Erklärung abgegeben, teilte die Mediensprecherin des Gerichts, Christina Salzborn, mit.
Der 47-jährige Tiroler Unternehmer René Benko war am 23. Jänner in Innsbruck festgenommen und in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt gebracht worden.
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