Von: luk
Bozen – Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerIhnnen weist darauf hin, dass mit der Julirentenrate allen Anspruchsberechtigten auch die 14. Monatsrate ausbezahlt werden wird. Wer hat aber Anspruch auf diese 14. Monatsrate? “Auf diese zusätzliche Rentenrate haben alle jene Rentner und Pensionisten Anspruch welche mindestens 64 Jahre alt sind und deren persönliches Einkommen im Jahr 2018 einen Bruttobetrag von 13.192,92 Euro nicht übersteigt. Für diese Rentenleistung wird das Einkommen des Ehepartners nicht mitberücksichtig sondern nur das eigene Einkommen, so Helmuth Renzler. Der zustehende Betrag der 14. Monatsrate ist aber nicht für alle Anspruchsberechtigten gleich hoch sonder die Höhe hängt von der Anzahl der eingezahlten Rentenversicherungsjahre zum Zeitpunkt der Pensionierung sowie vom persönlichen Einkommen des Berechtigten ab.”
“Bei einem persönlichem Einkommen bis zu 9.894,69 Euro beträgt die 14. Monatsrate bei ehemals Lohnabhängigen und welche zum Zeitpunkt der Pensionierung bis zu 15 Rentenversicherungsjahre eingezahlt haben 437 Euro und für jene Lohnabhängigen welche ein persönliches Einkommen von mehr als 9.894,69 Euro und bis zu 13.192,92 Euro besitzen beträgt diese 14. Monatsrate 336 Euro. Für ehemals Selbständige gelten für den Anspruch nicht nur bis zu 15 Versicherungsjahre zum Zeitpunkt der Pensionierung sondern 18 Versicherungsjahre”, so Renzler.
“Für ehemals Lohnabhängige welche zum Zeitpunkt der Pensionierung zwischen 15 und 25 Jahre an Rentenversicherungszeiten nachweisen konnten, erhöht sich der Betrag der 14. Monatsrate auf 546 Euro bzw. auf 420 Euro, immer bei den selben Einkommensobergrenzen. Für ehemals Selbständige gelte diese Beträge wenn sie zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung zwischen 18 und 28 Rentenversicherungsjahre aufscheinen hatten”, so Renzler.
F”ür ehemals Lohnabhängige welche zum Zeitpunkt der Pensionierung mehr als 25 Jahre an Rentenversicherungszeiten nachweisen konnten, erhöht sich der Betrag der 14. Monatsrate auf 655 Euro bzw. auf 504 Euro, immer bei den selben Einkommensobergrenzen. Für ehemals Selbständige gelte diese Beträge wenn sie zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung mehr als 28 Rentenversicherungsjahre aufscheinen hatten”, so Renzler.
Der L.Abg und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen ruft alle Rentner, welche das 64 Lebensjahr erreicht haben und glaube sie hätten nun Anspruch auf diese 14. Monatsrate und diese aber nicht ausbezahlt bekommen, sich zwecks Überprüfung ihrer Position an ein Patronat zu wenden und dadurch zu vermeiden, eventuelle Rechtsansprüche zu verlieren.