Von: luk
Bozen – Seit einigen Jahren haben Antragsteller, die um Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe ansuchen, nicht mehr die Möglichkeit, Einspruch bei der zuständigen Landesabteilung zu erheben. Das schreibt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler. Diese Personen seien gezwungen, sich direkt ans Verwaltungsgericht zu wenden. „Wir müssen den Schwächsten unbedingt wieder die Möglichkeit geben, Rekurs in der Landesverwaltung einlegen zu dürfen“, fordert der SVP-Arbeitnehmervertreter.
“Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute vom IV. Gesetzgebungsausschuss dank der Ja- Stimme des Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler genehmigt und wird somit demnächst im Landtag behandelt. Insbesondere den Antragstellern der Sozialhilfeleistungen, die am Rande der Armutsgrenze leben, muss die Möglichkeit gegeben werden, Rekurs bei der zuständigen Landesverwaltung einzulegen. Im Augenblick bleibt diesen Menschen nur der Rekurs beim Verwaltungsgericht, der jedoch aufwändig und teuer ist. Ich behalte mir vor, während der Generaldebatte im Landtag einen Änderungsantrag einzureichen, der die Möglichkeiten des Rekurses noch genauer definiert“, betont der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler im Anschluss an die Abstimmung im IV. Gesetzgebungsausschuss.