Von: luk
Bozen – Ab 1. Jänner 2018 werden die Grenzen, innerhalb derer die Rückerstattung von Spesen für Behandlungen in privaten Strukturen beantragt werden kann, abgeändert.
In ihrer Sitzung vom 26. September änderte die Landesregierung die Richtlinien für die Rückerstattung von Behandlungskosten in Privatkliniken ab. Sie beschloss, dass eine solche nur noch dann gewährt wird, wenn der “Faktor der wirtschaftlichen Lage” (FWL) der Familiengemeinschaft des Patienten den Faktor 4 laut einheitlicher Einkommens- und Vermögenserkläerung EEVE nicht überschreitet. Dieser Faktor misst die finanziellen Verhältnisse einer Familiengemeinschaft. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab wie dem Einkommen und dem Vermögen der Familie, aber etwa auch von der Anzahl der Familienmitglieder.
Mit der Änderung der Richtlininen für die Rückerstattung der Behandlungskosten kam die Landesregierung dem Vorschlag des Planungskomitees für das Gesundheitswesen nach, den dieses in der vergangenen Woche einstimmig verabschiedet hatte. Gutgeheißen hat sie diese Änderungen vor allem in Hinblick darauf, dass es eine solche Art der Rückerstattung in anderen italienischen Regionen nicht gibt und dass sich in der letzter Zeit auch Schwierigkeiten bei der Rückerstattung von Seiten der Mitversicherungen angekündigt hatten.
“Auf diese Weise haben wir ein eindeutiges Signal für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens gegeben”, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Dessen vordergründige Aufgabe sei es, der Bevölkerung Betreuung von hoher Qualität zu garantieren. Nur in Fällen, in denen das öffentliche Gesundheitssystem diesen Dienst nicht anbieten könne, sollten Konventionen mit privaten Einrichtungen abgeschlossen werden, damit deren Leistungen für die Patienten kostenlos sind.