Von: mk
Bozen – Wie inzwischen bekannt ist, hat Citroën vor einigen Monaten eine Rückrufaktion für weltweit über 600.000 Fahrzeuge gestartet, die zwischen 2009 und 2019 produziert wurden. Die Kampagne betrifft einen Defekt in den Airbags des japanischen Unternehmens Takata: Grund für den Rückruf sind Fehler in den Gasgeneratoren der Airbags dieser Fahrzeuge, durch welche es bei einer Auslösung zur unkontrollierten Entfaltung des Airbags kommen kann. Im Falle eines Unfalls könnten die Airbags mit übermäßiger Kraft aufgeblasen werden, was zu schweren Verletzungen und im schlimmsten Fall zum Tod der Insassen führen könnte. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Rückrufaktion auch auf andere Fahrzeugmodelle oder -marken ausgeweitet werden könnte. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hin.
Die Rückrufaktion wurde bereits vor einigen Monaten von der Stellantis-Gruppe eingeleitet, welche die Fahrzeughalter aufforderte, die Fahrzeuge nicht zu fahren, und eine Anleitung für das weitere Vorgehen gab. Stellantis hat auch bestätigt, dass für die Zeit, die für den Austausch der Airbags benötigt wird, Ersatzwagen zur Verfügung stehen.
Wie Verbraucherinnen und Verbraucher der VZS berichten, ist jedoch das Problem auch mehrere Monate nach Erhalt der Rückrufbriefe noch nicht behoben, und die meisten Kunden und Kundinnen bleiben auf sich allein gestellt. Mit wenigen Ausnahmen wurde auch das von Stellantis versprochene Ersatzfahrzeug nicht zur Verfügung gestellt.
So wurden viele Kunden – mitten in der Hauptreisezeit – buchstäblich „stehen gelassen“ und können das Fahrzeug in ihrem Besitz nicht nutzen. Die von den Kunden versandten Abmahnungen, mit welchen der Austausch der Airbags gefordert wurde, blieben bisher erfolglos. Außerdem haben viele Kunden, obwohl sie genau die von Citroen in der Rückrufankündigung angegebenen Verfahren befolgt haben, um ihr Fahrzeug auf der angegebenen Website anzumelden, immer noch nicht den „Gutschein“ erhalten, der notwendig ist, um den Austausch des Airbags in den Werkstätten zu buchen.
Nun hat das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr bekannt gegeben, dass seit dem 2. Juli eine Liste aller Nummernschilder der zurückgerufenen Fahrzeuge auf seiner Website veröffentlicht wurde.
Darin heißt es: “Nutzer, die die Zulassungsnummer ihres Fahrzeugs auf der Liste finden, sollten sich, sofern sie nicht bereits bezüglich des Airbag-Austauschs informiert wurden, dringend an einen Vertragshändler oder eine Werkstatt ihres Vertrauens der PSA-STELLANTIS-Gruppe wenden.”
Der Link, über den die Liste abgerufen werden kann: https://www.mit.gov.it/comunicazione/news/auto-campagna-urgente-di-richiamo-veicoli-citroen-c3-e-ds3
“Das Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr muss umgehend direkt intervenieren”, so VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer, “um ein Problem zu lösen, das laut den beiden auf seiner Website veröffentlichten Listen allein in Italien 164.347 Fahrzeuge – und damit eine weitaus größere Zahl von Bürger:innen – betrifft. Die Stellantis-Gruppe ihrerseits muss jedem, der es wünscht, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Außerdem brauchen die Verbraucher zuverlässige Informationen darüber, wie und vor allem wann der Austausch erfolgt – es kann nicht sein, dass diejenigen, die sich an das vom Unternehmen festgelegte Verfahren halten, dann ohne jegliche Informationen dastehen.”
Der Rat an die Verbraucher: Wenn man eine Abmahnung versandt hat, die unbeantwortet geblieben ist (d.h. kein Airbag-Austausch oder kein Ersatzwagen), und man dringend einen Mietwagen benötigt, sollte man unbedingt alle Zahlungsbelege (Vertrag, Rechnungen, Quittungen) aufbewahren, da diese die Grundlage für einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen die Stellantis-Gruppe bilden.
Informationsseite von Stellantis: https://www.media.stellantis.com/it-it/corporate-communications/press/informazioni-sull-attuale-campagna-di-richiamo-degli-airbag-takata