Von: luk
Bozen – Um das Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter besser zu nutzen und die Eintragungen zu erhöhen,hat die Landesregierung den entsprechenden Beschluss geändert.
Derzeit sind 103 Personen ins Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragen. Da Sachwalter von den Vormundschaftsrichtern ernannt werden, wird das Verzeichnis dem gebietsmäßig zuständigen Landesgericht übermittelt. „Wir mussten feststellen, dass das Landesgericht bei der Ernennung von Sachwaltern tendenziell auf dieselben Personen zurückgreift, die dem Gericht bereits bekannt sind“, schildert Landesrätin Stocker den Sachverhalt. Einige der im Landesverzeichnis eingeschriebenen Sachwalter verwalteten daher viele Sachwalterschaften, vielen anderen wurde keine einzige Sachwalterschaft übertragen.
„Wir möchte hier eine bessere Nutzung des Verzeichnisses gewährleisten und ein Gleichgewicht schaffen“, betont die Soziallandesrätin. Zudem verweist sie darauf, dass Sozialdienste und Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, bisher trotz wiederholter Nachfrage keinen Zugang zur Namensliste der im Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter eingetragenen Personen haben, auch dann nicht, wenn sie selbst den beim Landesgericht zu hinterlegenden Antrag abfassen. „Diesen Zugang wollen wir mit unserem heutigen Beschluss schaffen“, erklärt Landesrätin Stocker, „auf diese Weise würde es möglich, dass die mit der Beantragung der Sachwalterschaft betrauten Einrichtungen oder Vereine den Namen einer im Verzeichnis eingetragenen Person vorschlagen, nachdem sie deren Zustimmung eingeholt haben.“ Dadurch, so ist die Landesrätin überzeugt, wäre es möglich, bei der Ernennung des Sachwalters die Person vorzuschlagen, die für die jeweilige Situation am geeignetsten erscheint.
Der heute von der Landesverwaltung gefasste Beschluss sieht daher vor, dass in Zukunft das Verzeichnis neben dem Landesgericht Bozen auch den Direktoren der Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, der Generaldirektorin des Betriebs für Sozialdienste Bozen, dem Direktor des Dachverbands für Soziales und Gesundheit, der Direktorin des Vereins für Sachwalterschaft und der Direktorin des Amtes für Sozialwesen der Gemeinde Meran (Schalter für die Sachwalterschaft) übermittelt wird. „Bei Bedarf könnte diese Adressatenliste noch erweitert werden“, informiert Landesrätin Stocker. Sie verweist darauf, dass die im Verzeichnis eingetragenen ehrenamtlichen Sachwalter bereits im Vorfeld schriftlich um ihr Einverständnis gebeten wurden, ihren Namen auch den Diensten und Vereinen, die sich mit Sachwalterschaft befassen, übermitteln zu dürfen.
Mit dem heute gefassten Beschluss werden zudem aufgrund der in diesen Jahren gesammelten Erfahrungen und in Abstimmung mit dem Landesgericht kleine Änderungen an den Voraussetzungen und am Verfahren für die Einschreibung in und die Streichung aus dem Verzeichnis vorgenommen.