Mitteilung des Aktionärskomitees

Sammelklage gegen die Volksbank ausgeweitet

Dienstag, 12. März 2024 | 11:09 Uhr

Von: mk

Bozen – Bekanntlich hat das Aktionsärskomitee Südtirol im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Verbraucherschutzverein Robin und dem Centro Consumatori Italia eine Sammelklage (Class Action) gegen die Volksbank vor dem zuständigen Gericht von Venedig eingereicht, um eine Verurteilung zum Ersatz des Schadens zu erwirken, den die Sparer durch den Verkauf von Aktien derselben Bank erlitten haben.

Es geht um Aktienkäufe bei denen ein Produktinformationsblatt (in den Ausgaben vom 1.2012 bis 7.2015) beigefügt war, das bereits durch mehr als 24 Entscheidungen des ACF – des Finanzschiedsgerichts der Börsenaufsichtsbehörde Consob als “irreführend” erklärt worden war. Das teilt das Aktionärskomitee Südtirol, das von Prof. RA Massimo Cerniglia, RA Alessandro Caponi und RA Roberto Ciammarughi vertreten wird, mit.

„Gerade wegen seiner Irreführung hatte dieses Produktinformationsblatt Tausende von Sparern dazu veranlasst, zwischen 2012 und 2016 Volksbank-Aktien zu kaufen, die in kurzer Zeit fast 60 Prozent ihres Wertes verloren hatten und nur sehr schwer wieder zu verkaufen waren. Das Gericht von Venedig hat mit seinem Beschluss vom 11. Oktober 2023 zum ersten Mal in Italien eine Sammelklage im Finanzbereich zugelassen“, erklärt der Verbraucherschutzverein Robin.

Die Bank focht die Entscheidung des Gerichts jedoch vor dem Berufungsgericht von Venedig an, das am 8. Februar 2024 nicht nur die Klage der Bank abwies, sondern auch der Anschlussberufung der Promotoren stattgab, die eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf diejenigen Sparer forderte, die die Aktien nach Juli 2015 erworben und das gleiche irreführende Produktinformationsblatt erhalten haben (Ausgaben von Januar 2012 bis Juli 2015).

„Nach dieser Entscheidung können sich also die oben genannten Sparer, die das irreführende Produktinformationsblatt ebenfalls nach Juli 2015 erhalten haben, bis zum 27. Juli 2024 der Sammelklage anschließen. Interessierte Aktionäre werden gebeten, bis Mai 2024 eine Interessenbekundung an die E-Mail-Adresse “comitatoazionistisuedtirol@gmail.com” zu schicken oder sich  unter der Nummer 379 193 60 43 zu melden“, so der Verbraucherschutzverein Robin. Bisher hätten sich bereits mehr als 630 Sparer der Sammelklage angeschlossen für Aktien deren Gegenwert sich auf etwa 5,5 Millionen Euro belaufe.

Die Sammelklage werde also Hunderten von Sparern die Möglichkeit geben, in einem einzigen Prozess mit einem Minimum an Kosten und in relativ kurzer Zeit Recht zu bekommen.

Der Verbraucherschutzverein Robin stellt klar: „Auch wer die Aktien nach Juli 2015 gekauft hat, kann das Produktinformationsblatt vom 7.2015 erhalten haben! Käufe, die anlässlich der Kapitalerhöhung Ende 2015 getätigt wurden, sind nicht von der Sammelklage betroffen.“

Die vorläufige Anhörung zur Fortführung des Verfahrens vor dem Gericht von Venedig wurde auf den 26. September 2024 verschoben. Alle betroffenen Sparer seien eingeladen, sich an das Aktionärskomitee zu wenden, um Informationen zu erhalten und ihre Rechte zu verteidigen, erklären Walther Andreaus, der Vorsitzender Aktionärskomitee Südtirol und Geschäftsführer von Robin, sowie Rosario Trefiletti, Präsident des Centro Consumatori Italia.

Bezirk: Bozen